Bereitstellungs- & Entstörfristen überschritten


Breko fordert Abspaltung des Netzes der Deutschen Telekom
Trennung zwischen Netz und Betrieb ist nach Auffassung des Breko alternativlos

(10.11.15) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) fordert angesichts der anhaltenden Debatte um den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Deutscher Telekom und Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Einsatz von VDSL2-Vectoring im Nahbereich rund um die bundesweit knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) sowie als Konsequenz aus der Entwicklung der vergangenen Jahre die Abspaltung des Festnetzbereichs der Deutschen Telekom – also die konsequente Trennung von Netz und Betrieb. "Wir brauchen ein rechtlich und eigentumsseitig selbstständiges Festnetzunternehmen, das die notwendigen Vorleistungen sowohl für die Deutsche Telekom als auch für deren Wettbewerber diskriminierungsfrei erbringt", sagt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Nachdem es in 17 Jahren der TK-Liberalisierung nicht durchgreifend gelungen ist, die im deutschen Telekommunikationsgesetz, aber auch in den europäischen Rechtsgrundlagen geforderte Gleichbehandlung zwischen den alternativen Netzbetreibern als Vorleistungsnachfragern und der Deutschen Telekom als netzbesitzendem Ex-Monopolisten zu schaffen und zu sichern, ist der Schritt zu einer konsequenten Trennung zwischen Netz und Betrieb nach Auffassung des Breko alternativlos.

Sollte der Deutschen Telekom die von ihr gewünschte Exklusivität beim Ausbau der HVt-Nahbereiche zugebilligt werden, was damit eine Re-Monopolisierung von Teilen der Infrastruktur bedeutet, werden die Konsequenzen daraus weniger Wettbewerb beim flächendeckenden Ausbau mit schnellen Glasfaseranschlüssen – und damit letztlich steigende Preise und schlechtere Produktqualität lauten, warnt der führende deutsche Breitbandverband.

"Wir sehen mit großer Sorge, dass die alternativen deutschen Netzbetreiber Stück für Stück vom Zugang zum Netz des Ex-Monopolisten Deutsche Telekom abgeschnitten werden – und damit die Erfolgsgeschichte der Liberalisierung des deutschen TK-Marktes aufs Spiel gesetzt wird", erläutert Breko-Präsident Norbert Westfal. "Und das, obwohl die Wettbewerber hierzulande mehr als die Hälfte (57 Prozent) aller Investitionen in den Telekommunikationsmarkt leisten und im vergangenen Jahr fast drei Mal so viel von ihrem Gewinn investiert haben als die Telekom."

Auch Breko-Vizepräsident Johannes Pruchnow befürchtet, dass die zum weitaus überwiegenden Teil im Breko organisierten Wettbewerber, die die Zahl ihrer an den Hauptverteilern bundesweit geschalteten VDSL2-Anschlüsse seit Ende 2013 um mehr als 80 Prozent gesteigert haben, aus diesen Nahbereichen (ein Radius von etwa 550 Metern um den jeweiligen Hauptverteiler) verdrängt und die von ihnen bislang getätigten Investitionen damit entwertet werden. "Die alternativen Carrier dürfen nicht zu ‚infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern‘ der Deutschen Telekom gemacht werden", warnt Pruchnow. "Monopole führen nicht nur zu mangelndem Wettbewerb, sondern auch dazu, dass Menschen und Unternehmen leistungsfähige und preislich attraktive Alternativen fehlen."

So werden die vertraglich vereinbarten Bereitstellungs- und Entstörfristen für Vorleistungen der Deutschen Telekom seit Jahren konstant und erheblich überschritten. Der Konzern nutzt für die eigene Bereitstellung von Netzleistungen separate Ressourcen, deren Ausstattung ganz offensichtlich deutlich besser ist. "Eine verlässliche und vertragskonforme Bereitstellungs- und Entstörqualität ist ein erheblicher Wettbewerbsfaktor", erläutert Dr. Stephan Albers. "Funktionieren Bereitstellung und Entstörung der Vorleistung nicht, hält dies Kunden von einem Anbieterwechsel ab oder veranlasst sie dazu, wieder zurück zur Telekom zu wechseln."

Neben der Forderung nach einer klaren Trennung zwischen (Fest-) Netz und Betrieb bei der Deutschen Telekom erneuert der Breko seinen Appell an die Bundesregierung, sich von ihren Anteilen an der Deutschen Telekom (inklusive des KfW-Anteils sind dies derzeit knapp 31,8 Prozent) zu trennen. Entsprechende Überlegungen des Bundesfinanzministeriums hatte es bereits im November vergangenen Jahres gegeben. Auch Bundesrechnungshof und Monopolkommission raten der Bundesregierung zu diesem Schritt.

Mit den durch den Verkauf der Anteile erzielbaren Milliarden-Erlösen ließen sich schnelle Glasfaseranschlüsse auch in besonders ländlichen Gebieten in großer Anzahl realisieren. "Die Netzbetreiber des Breko können so mit innovativen und individuellen Lösungen auch bislang ‚weiße Flecken‘ mit schnellen Glasfaseranschlüssen bis zum Gebäude oder bis direkt in die Wohnung an die digitale Welt anbinden", kündigt Breko-Geschäftsführer Albers an. Auch die Grünen-Bundespartei sowie der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde haben sich jüngst öffentlich dafür ausgesprochen, die Erlöse aus dem Verkauf der Telekom-Anteile des Bundes in den flächendeckenden Ausbau mit zukunftssicherer Glasfaser zu stecken.

"Die Politik weiß sehr genau, dass nur eine flächendeckende Abdeckung mit ultraschnellen Glasfasernetzen die grundlegende Basis für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft darstellt. Deshalb sollte auch sie sich für eine klare Trennung zwischen Netz und Betrieb einsetzen", bekräftigt auch Breko-Vizepräsident Johannes Pruchnow. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Regeln zum "exekutiven Fußabdruck" einhalten

    Das neue Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde laut Angaben von Transparency möglicherweise zugunsten der Pharmaindustrie angepasst - und zwar entsprechend der Forderung des amerikanischen Pharmakonzerns Eli Lilly. Transparency verweist auf Recherchen eines Teams von Investigate Europe, Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR und interne Dokumente aus dem Bundesgesundheitsministerium, die diesen ungeheuerlichen Verdacht nahelegen sollen.

  • Elektronische Rechnungen

    Esker, Anbieterin von KI-gesteuerten Prozessautomatisierungslösungen für die Bereiche Finanzen, Einkauf und Kundenservice, gab bekannt, dass das Unternehmen offiziell von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques, DGFiP) als Partner-Digitalisierungsplattform (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, PDP) für elektronische Rechnungen registriert wurde.

  • ESG mit Esker

    Nachhaltigkeit steht in der Politik weiter weit oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Union verabschiedete Ende 2022 neue Gesetze zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die die bestehenden Regelungen für Konzerne Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf weitere Unternehmen und mit neuen Rahmenbedingungen erweitern.

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen