Entsprach Verkaufsförderung den Compliance-Regeln?


BSH nimmt Kooperation mit Staatsanwaltschaft auf - Gab es in der Vergangenheit "unlautere" Verkaufsförderungsmaßnahmen?
BSH-interne Compliance-Organisation will Sachverhalte lückenlos aufzuklären


(18.08.09) - Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH hat sich zu einer Kooperation mit der Staatsanwaltschaft entschlossen, um möglicherweise unlautere Verkaufsförderungsmaßnahmen der Vergangenheit zu untersuchen. Darüber hinaus untersucht die BSH-interne Compliance-Organisation die Sachverhalte.

Ziel ist es, diese lückenlos aufzuklären: Es geht darum, zu prüfen, ob die Vermarktungsaktivitäten zurückliegender Jahre in Einklang mit den damals gültigen Rechtsnormen standen.

Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des umfassenden Compliance-Programms, das die BSH seit 2006 aufgesetzt hat. So hat der Konzern beispielsweise den Umgang der Mitarbeiter untereinander und mit Geschäftspartnern in einem Verhaltenskodex festgeschrieben, der für alle Mitarbeiter verbindlich ist.

Dieser umfasst auch strikte Regelungen für Vermarktungsaktivitäten. Die Umsetzung dieser "Business Conduct Guidelines" in allen Unternehmensbereichen und an den Standorten wird durch das Compliance-Management sichergestellt, deshalb ist die BSH überzeugt, dass es heute keine rechtswidrigen Geschäftspraktiken im Unternehmen gibt. (BSH Bosch und Siemens Hausgeräte: ra)

BSH Bosch und Siemens Hausgeräte: Steckbrief

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