Falsche und unnötige Einwilligungserklärungen
BvD warnt: Aufweichen der Benennungspflicht senkt keine Bürokratie, sondern erhöht sie
BvD-Vorstand kritisiert Pläne zur Lockerung der Benennungspflicht
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor mehr Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen, sollte die bisherige Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aufgeweicht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere Bestimmungen seien weiterhin vollumfänglich zu erfüllen, auch ohne Datenschutzbeauftragten, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am 2. Juni in Berlin. Bei einer Lockerung der Benennungspflicht würden bei kleinen und mittelständischen Betrieben die Fachleute entfernt, die helfen, das Recht risikobasiert und angemessen umzusetzen.
Ohne Datenschutzbeauftragte seien falsche und unnötige Einwilligungserklärungen, unsinnige Unterschriften zu allen möglichen Zwecken, untaugliche Verträge und überbordende Dokumentationen zu erwarten. "All das gab es seit dem Start der DSGVO am 25. Mai 2018 schon zuhauf", sagte Spaeing. Der vermeintliche Bürokratieabbau führe in Wahrheit zu einem schlechteren Datenschutz und mehr Bürokratie für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Verbraucher.
Dies aber falle den Unternehmen selbst auf die Füße. "Mit welcher Begründung werden die Rechte von Beschäftigten in diesen Unternehmen bewusst geschwächt? Sind sie Mitarbeiter zweiter Klasse? Und sollen die Kunden gleich zur größeren Konkurrenz abwandern, weil für die strengere Regelungen gelten und man dort sicher sein kann, dass die Daten besser geschützt werden?"
"Die Heilsversprechen zum Bürokratieabbau durch die Anpassung der Benennungspflicht wären ein Danaergeschenk, das weder nachhaltig ist noch dem Wirtschaftsstandort Deutschland hilft", mahnte Spaeing.
Für die Verantwortlichen in den Betrieben stiegen zugleich die Risiken, gegen die Regelungen zum Datenschutzrecht zu verstoßen – aus Unwissenheit oder Leichtsinn. Zudem seien die Geschäftsführungen ohne Datenschutzbeauftragten laut Gesetz selbst für die Aufgaben verantwortlich. Die wenigsten Geschäftsführer hätten dafür aber Zeit und das notwendige Know-how. "Kosten werden so nicht gespart, im Gegenteil", argumentierte Spaeing. (BvD: ra)
eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 27.08.19
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