Neuerungen beim Datenschutz
BvD-Verbandstag: Neuer Bundespersonalausweis, Datenschutz in E-Mail-Marketing sowie die neuen Vorschriften zum Umgang mit Beschäftigtendaten durch den Arbeitgeber
Der Gesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz im vorigen Jahr mehrfach novelliert und wesentlich strenger gefasst
(21.04.10) - Einschlägige Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) am 23.04.2010 auf seinem diesjährigen Verbandstag in Berlin. Experten aus Datenschutz, Politik, Wirtschaft und Verbraucherberatung berichten in diesem Zusammenhang über aktuelle Themen, darunter: Neuer Bundespersonalausweis, Datenschutz in E-Mail-Marketing sowie die neuen Vorschriften zum Umgang mit Beschäftigtendaten durch den Arbeitgeber.
Der Gesetzgeber hat das Bundesdatenschutzgesetz im vorigen Jahr mehrfach novelliert und wesentlich strenger gefasst, nicht zuletzt auf Grund von datenschutzrelevanten Vorfällen, worüber auch die Medien ausführlich berichtet haben. Auf die betriebliche und behördliche Praxis hat das neue Gesetz empfindliche Auswirkungen.
Die Pflicht zu Dokumentation und Auskunft ist nun umfangreicher und detaillierter geregelt. Bei Datenpannen und Datenverlust schreibt das Gesetz eine präzise Informationspflicht an Betroffene und Aufsichtsstellen vor. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert hohe Geldbußen.
Diesen Themen widmet sich der Verbandstag, auf dessen Programm auch die Computerforensik, der Datenschutz im medizinischen Betrieb sowie das Gendiagnostik-Gesetz stehen. Eine der Veranstaltungen widmet sich einem BvD-Projekt, das sich an Schüler und Lehrer wendet. Darüber hinaus präsentieren sich auf dem Verbandstag mehrere Firmen mit Spezialthemen rund um den Datenschutz aus IT-technischer und juristischer Sicht.
Den Fachvorträgen in Plenum und Arbeitskreisen schließt sich am späten Nachmittag die jährliche Mitgliederversammlung mit Vorstandsbericht, Wahlen und Beschlüssen zu einer Satzungsänderung an. (BvD: ra)
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