Grundlagen des Kodex Medizinprodukte
MedTech Kompass-Healthcare Compliance-Schulung für Ärzte, Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen und MedTech-Unternehmen
Möglichen Änderung der Rechtsprechung der obersten Gerichte hinsichtlich der Voraussetzungen einer Bestechung und Bestechlichkeit von Vertragsärzten
(08.08.11) - Die Grundlagen einer guten und transparenten Zusammenarbeit zwischen Medizintechnik-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen vermittelt die Healthcare-Compliance-Schulung von MedInform am 6. Oktober 2011 in Köln. Die Tagesveranstaltung informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grundprinzipien einer Zusammenarbeit, über die Aufgaben eines Healthcare Compliance-Verantwortlichen sowie mögliche Risiken in der Praxis.
Das Thema Healthcare Compliance bekommt einen immer höheren Stellenwert für die Gesundheitswirtschaft. Denn für den medizintechnischen Fortschritt ist die Zusammenarbeit von MedTech-Unternehmen mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sehr bedeutend. Wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Kooperationspartner über die geltenden Regeln und Grenzen der möglichen und erwünschten Zusammenarbeit informiert sind.
Unter welchen Voraussetzungen können Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden? Wie werden Projekte von Medizinern und Unternehmen gemeinsam durchgeführt? Wie müssen Honorarvereinbarungen und Beraterverträge aussehen? Welche Spenden sind für welche Zwecke möglich? Wie kann ein Compliance-Programm im Unternehmen und in der Klinik aufgebaut und gemanaged werden?
Diese praktischen Fragen der Zusammenarbeit erläutern, neben Grundlagen des Kodex Medizinprodukte und des Gemeinsamen Standpunktes, die Referenten der Veranstaltung Prof. Dr. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Compliance-Verantwortliche Daniela Hunte von Johnson & Johnson sowie Joachim M. Schmitt und Björn Kleiner vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
Dr. Peter Dieners von der Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance klärt weiterhin über europäische Vorschriften und mögliche Auswirkungen des seit 1. Juli 2011 geltenden UK Bribery Act auf Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland auf.
Der BVMed-Compliance-Beauftragte Rechtsanwalt Carsten Clausen von der B. Braun Melsungen AG wird unter anderem über die neuen Rechtsentwicklungen und weitere geplante gesetzliche Veränderungen bei § 128 SGB V "Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten" informieren.
Außerdem wird er auf das aktuelle Thema einer möglichen Änderung der Rechtsprechung der obersten Gerichte hinsichtlich der Voraussetzungen einer Bestechung und Bestechlichkeit von Vertragsärzten eingehen. Dabei wird er den möglichen Handlungsbedarf für niedergelassene Ärzte, private und kirchliche Krankenhäuser sowie Unternehmen erläutern.
Das in der Schulung erworbene Wissen wird mit einem Abschlusstest überprüft, für den die Teilnehmer ein Zertifikat erhalten. (BVMed: ra)
BVMed: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>