Deutsche Telekom verstärkt Kontrollen von Vertrieb


Deutsche Telekom: Bei vier Vertriebspartnern wurden die Datenschutzverpflichtungen und vereinbarte Vertriebsmethoden nicht eingehalten
Verdacht bestätigt, dass Subpartner dieser Vertriebspartner ohne Autorisierung Callcenter damit beauftragt hatten, Kunden zu akquirieren

(13.10.09) - Die Deutsche Telekom greift gegen unseriöse Vertriebsmethoden durch: Aktuelle Kontrollen haben gezeigt, dass bei vier Vertriebspartnern die Datenschutzverpflichtungen und vereinbarten Vertriebsmethoden nicht eingehalten wurden. Die Deutsche Telekom hat deshalb Strafanzeige erstattet und die Zusammenarbeit beendet beziehungsweise Abmahnungen erteilt. Zudem fordert der Konzern die Rückzahlung von Provisionen und erhebt Vertragsstrafen – insgesamt in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.

Es hat sich der Verdacht bestätigt, dass Subpartner dieser Vertriebspartner ohne Autorisierung Callcenter damit beauftragt hatten, Kunden zu akquirieren – teilweise sogar aus dem Ausland. Dafür haben die Subpartner den Callcentern rechtswidrig Zugriff auf ein Partnerportal der Telekom ermöglicht.

Neben der unzulässigen telefonischen Vermarktung haben die Vertriebspartner auch überhöhte Provisionen erhalten, da die Aufträge als Aufträge des stationären Handels eingereicht wurden – hierfür werden höhere Provisionen gezahlt. Der Konzern wird die Kontrollen der Vertriebspartner weiter verstärken und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einführen.

"Wir haben uns gegenüber unseren Kunden verpflichtet, gegen unseriöse Vertriebsmethoden hart durchzugreifen und das tun wir auch", betont Manfred Balz, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom. Es sei nicht so, dass der indirekte Vertrieb über Partner grundsätzlich unseriös arbeite. Deshalb müsse auch verhindert werden, dass Einzelne den Ruf einer ganzen Branche ruinieren. Balz sagt: "Diese Dienstleister arbeiten nicht nur für uns, sondern auch für andere Unternehmen unter anderem aus der TK-Branche. Wir müssen deshalb branchenweit dafür sorgen, dass betrügerische Vertriebsmethoden vom Markt verschwinden."

Die Deutsche Telekom arbeitet - vom großen Distributor oder Kooperationsketten bis zum einzelnen Fachhändler - mit Vertriebspartnern zusammen, die Produkte aller großen Telekommunikationsmarken vertreiben. Die Partner haben keinen direkten Zugriff auf die Kundenmanagementsysteme der Deutschen Telekom, sondern auf spezielle Vertriebspartnerportale.

Dort bekommen sie nur Zugriff auf den Datensatz, den sie für ihren jeweiligen Kundenauftrag benötigen. Zum Schutz müssen die Partner bei Mobilfunkkunden grundsätzlich eine TAN eingeben, die nur dem Kunden bekannt ist. Bei Festnetzkunden müssen sie neben der Rufnummer des Kunden immer ein so genanntes Kundengeheimnis eingeben (beispielsweise Kundennummer). Die aktuellen Betrugsfälle betreffen die Vermarktung im Festnetzbereich. (Deutsche Telekom: ra)

Deutsche Telekom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen