Schnüffel-Skandal: DB informiert Bundesregierung


Deutsche Bahn hat Bericht an Regierung, Parlament und Aufsichtsrat übergeben
Mehdorn: "Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an vollständiger Aufklärung"

(12.02.09) - Die Deutsche Bahn hat am letzten Dienstag einen 37-seitigen Bericht "Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in den Jahren 1998-2007" an Bundesregierung, Bundestag und Aufsichtsrat übergeben.

Dazu erklärte DB-Vorstandsvorsitzender Hartmut Mehdorn: "Alles, was wir bis heute wissen, liegt jetzt auf dem Tisch. In den kommenden Wochen wird eine vollständige Aufklärung weiterhin mit allem Hochdruck vorangetrieben. Ziel ist es, dass alle Beteiligten bis zur turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung Ende März einen Abschlussbericht erarbeiten. Auf Grundlage dieser Bewertung sind dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um zukünftig Fehlverhalten auszuschließen."

Folgende Erklärung hat Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn, am Freitag letzter Woche in Frankfurt/Main im Rahmen einer Sitzung des Konzernbetriebsrats (KBR) im Namen des DB-Vorstands abgegeben:

1. Der Vorstand der DB AG stellt ausdrücklich fest, dass er Verstöße gegen datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen nicht akzeptiert und ahnden wird.

2. Der Vorstand der DB AG bedauert, dass es in der Vergangenheit bei den Mitarbeiterüberprüfungen zu Verstößen gekommen ist und kein Gremium der Arbeitnehmerinteressenvertretung informiert war. Er entschuldigt sich dafür bei seinen Mitarbeitern.

3. Der Vorstand der DB AG erklärt, dass im Jahre 2009 keine Daten zur Mitarbeiterüberprüfung genutzt oder übermittelt werden.

4. Soweit Prüfungsergebnisse sowie Abschlussberichte der vom Vorstand oder Aufsichtsrat beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorliegen, erhält der KBR diese zur Kenntnis. Zur Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge werden dem Konzernbetriebsrat (KBR) von ihm zu benennende externe Sachverständige zur Verfügung gestellt.

5. Vor diesem Hintergrund und nach eingehender Bewertung durch die externen Sachverständigen des KBR werden die geltenden betriebsverfassungsrechtlichen Vereinbarungen und das konzerninterne Regelwerk überprüft und mit dem KBR unter Begleitung der externen Sachverständigen fortentwickelt.
(Deutsche Bahn: ra)



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