Arbeitsrecht und Datenschutz


Praxis-Tipps für den Arbeitnehmerdatenschutz
Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers


(04.06.10) - Wenn zwei sensible Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht und der Datenschutz aufeinandertreffen, lässt das sehr komplexe Abwägungen erwarten. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Praxis des Arbeitnehmerdatenschutzes. Überwachungsskandale sind die eine Seite der Medaille, komplexe, ohne anwaltlichen Rat kaum zu bewältigende Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten und -bedürfnissen des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers die andere.

Die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich und Tipps für sachgerechte Lösungen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung "Arbeitnehmerdatenschutz" am 17. Juni 2010 von 11 bis 18 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstraße 45, 53175 Bonn.

Auf Einladung der überregionalen Rechtsanwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle, Bonn, referieren und diskutieren Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn, Thomas Drescher, Datenschutzbeauftragter des WDR, Gabriela Krader, Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Post DHL und Alfred Lohbeck, Leiter Konditionen und Arbeitsrecht Deutsche Telekom Kundenservice.

Durchs Thema führen die Referenten Prof. Jochen Dieckmann, ehemaliger Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und Manfred Becker, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von Eimer Heuschmid Mehle.

Die Teilnahme an der Veranstaltung, die sich vor allem an Praktiker aus dem betrieblichen Alltag wendet, ist kostenlos. Um eine Anmeldung bis zum 14. Juni 2010 wird gebeten. (Eimer Heuschmid Mehle: ra)

Eimer Heuschmid Mehle: Kontakt und Steckbrief

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