Ein Jahr als Ombudsfrau der Inkassowirtschaft
Inkassowirtschaft: Bundesministerin a. D. Brigitte Zypries zieht erste Bilanz
Die meisten Beschwerden – 31 Prozent – erreichen den BDIU wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Forderung
Seit rund einem Jahr ist Brigitte Zypries Ombudsfrau der Inkassowirtschaft. Sie zog eine erste Bilanz: "In diesem knappen Jahr haben sich 1.071 Verbraucherinnen oder Verbraucher mit Beschwerden an den BDIU gewandt. Die größte Zahl der Beschwerden konnte von der Geschäftsstelle zufriedenstellend geklärt werden, lediglich in 24 Fällen habe ich mich persönlich ausführlich mit dem Fall befasst. Bedenkt man, dass die Inkassounternehmen in Deutschland im Jahr 2019 über 40 Millionen Forderungsverfahren betreut haben, kommt auf rund 40.000 Forderungen eine Beschwerde. Das zeigt, dass die Inkassowirtschaft sehr gut arbeitet."
Die meisten Beschwerden – 31 Prozent – erreichen den BDIU wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Forderung. Zuletzt häuften sich Meldungen über kriminelle Akteure, die vorgeben, registrierte Inkassodienstleister zu sein und mit Fantasieforderungen an Verbraucher herantreten. Zypries versteht, dass viele Menschen zweimal hinschauen, bevor sie eine Inkassoforderung begleichen: "Kommt ein Inkassoschreiben, sind viele der Angeschriebenen vorsichtig und suchen erst mal Rat. Das ist völlig in Ordnung, denn immer wieder kommt es zu Identitätsdiebstählen oder fingierten Forderungen."
Zypries weiter: "Angeschriebene sollten aber auch bedenken, dass die Inkassodienstleister alle Forderungen erst mal rechtlich prüfen, bevor sie ein Verfahren einleiten. Das schließt Fehler in den allermeisten Fällen aus." Zypries weist darauf hin, dass bereits die Inkassounternehmen Einwände des Schuldners in aller Regel ernsthaft prüfen.
Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden können, vermittelt der BDIU oder die Ombudsfrau zwischen Inkassounternehmen und Verbraucher. Die Fälle lassen sich so meist einvernehmlich klären.
Um die Höhe der Inkassokosten geht es in 22 Prozent der Beschwerden. Es sind die Kleinforderungen, bei denen Schuldner die Angemessenheit der Inkassokosten infrage stellen. "Die Kosten sind ein kniffliges Thema. Mit den Beschwerden wird oft nur das einzelne Inkassoschreiben betrachtet und nicht berücksichtigt, dass natürlich auch für dieses Schreiben der ganze Apparat vorgehalten werden muss. Das typische Inkassoverfahren läuft acht bis zwölf Monate. Es erfolgen Rechtsprüfungen, Adressermittlungen, und es wird viel kommuniziert. In den meisten Fällen sind die veranschlagten Kosten rechtmäßig."
Zwei besonders komplexe Fälle hatte Brigitte Zypries im vergangenen Jahr zu schlichten.
In einem Fall wurde ein Verbraucher aus Sicht der früheren Bundesjustizministerin beim Online-Vertragsschluss vom Gläubiger nicht hinreichend über die Rechtsfolgen und Vertragsinhalte aufgeklärt. Zypries monierte gegenüber dem Inkassounternehmen, dass diese fehlerhafte Aufklärung bei der Übernahme der Forderung nicht hinreichend geprüft wurde. Das betroffene BDIU-Mitglied akzeptierte den Schiedsspruch der Ombudsfrau und trennte sich von dem Auftraggeber.
In einem weiteren Fall bezahlte eine Verbraucherin über Jahre hinweg Raten an einen Inkassodienstleister, die Forderung wurde aber kaum geringer. Ursächlich dafür war allerdings nicht das Verhalten des Inkassodienstleisters, sondern die Höhe der vor über zehn Jahren gerichtlich festgelegten Zinsen von über 10 Prozent. Hier war kein juristisches Urteil gefragt. Auf Vermittlung der Ombudsfrau und des BDIU konnte eine einvernehmliche Lösung zwischen Inkassounternehmen und der Verbraucherin beziehungsweise der sie vertretenden Schuldnerberatungsstelle gefunden werden. "Der BDIU erwartet von seinen Mitgliedern rechtskonformes und verantwortungsvolles Inkasso. Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass das geht. Ich denke, alle Seiten waren mit dem gefundenen Vergleich zufrieden."
Abschließend appellierte die ehemalige Justizministerin noch an ihre Kolleginnen und Kollegen in der Politik, die Aufsicht hinreichend personell auszustatten: "Die Verbände unternehmen ihr Möglichstes, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Dabei funktioniert die Zusammenarbeit von Schuldnerberatungsstellen und Inkassoverbänden zusehends besser. Leider gibt es aber nach wie vor unseriöse Unternehmen auf dem Inkassomarkt außerhalb des Zugriffs der Verbände. Hier ist die staatliche Aufsicht gefragt." (BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 10.07.20
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