Datenschutz beim Outsourcing


Meist wurden die vergangenen Datenschutz-Skandale nicht durch Datenmissbrauch in der verantwortlichen Stelle direkt verursacht, sondern oft durch Missbrauch bei Outsourcing-Partnern
Seminar: Auftragsdatenverarbeitung und Ausbildung zum/zur geprüften, betrieblichen Datenschutzbeauftragten


(02.04.09) - Aktuelle Ereignisse zeigen, dass ein richtig durchgeführter Datenschutz in Unternehmen wichtig ist. So gehen diverse große Firmen mit eher schlechtem Beispiel voran, was die Sicherheit ihrer Daten anging. Um die eigenen Firmendaten vor Missbrauch zu schützen, ist es wichtig, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Verpflichtung eines Datenschutzbeauftragten ist ein klarer Wettbewerbsvorteil und stützt das Vertrauen der Kunden in die eigene Firma.

Vom Gesetz her sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn z.B. wenn mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert – also mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten.

In diesem Jahr bietet die Filges IT-Beratung ihr fünftägiges Seminar "Ausbildung zum/zur geprüften, betrieblichen Datenschutzbeauftragten" während des Sommers in Oberhausen an. Neben den rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen sind die IT-Sicherheit und die praktische Umsetzung der Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten Inhalte dieses ausführlichen Praxis-Seminars.

Lesen Sie zum Thema "Outsorucing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt.

Die Anforderungen an die Fachkunde wurden erstmals in dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Die Richter stellten fest, dass gerade an die Fachkunde hohe Anforderungen gestellt werden. Detailliert führten die Richter aus, dass Datenschutzbeauftragte Computerexperten sein sollen und die Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften beherrschen sollten.
Diese Anforderungen bilden die Grundlagen für die inhaltliche Gestaltung unserer Seminare, insbesondere dieser Ausbildung zum/zur geprüften, betrieblichen Datenschutzbeauftragen.

Meist wurden die vergangenen Datenschutz-Skandale nicht durch Datenmissbrauch in der verantwortlichen Stelle direkt verursacht, sondern oft durch Missbrauch bei Outsourcing-Partnern, gem. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) also bei den Auftragnehmern einer Auftragsdatenverarbeitung.

Haftbar und verantwortlich für die Datenschutz-Verstöße ist auf jeden Fall die verantwortliche Stelle, sowohl in Bezug auf die Gesetzeslage als auch den eventuell entstehenden Image-Schaden. In unserem Seminar "Datenschutz beim Outsourcing – Auftragsdatenverarbeitung" gehen wir speziell auf diese Thematik ein. (Filges IT-Beratung: ra)



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