Hinweisgeberschutz im deutschen Recht
Resolution: Ombudspersonen fordern besseren Schutz für Hinweisgeber
Obwohl Hinweisgeber einen unverzichtbaren Beitrag zur Rechtsdurchsetzung leisten, hatte die bisherige Unions-geführte Bundesregierung kein Umsetzungsgesetz verabschiedet
Auf einem Treffen von Ombudspersonen am 18. November 2021, ausgerichtet von Transparency Deutschland, haben die Teilnehmenden eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Sie fordern die kommende Bundesregierung und den Bundestag auf, kurzfristig die Richtlinie der EU zum Hinweisgeberschutz in deutsches Recht umfassend umzusetzen. Diese EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) gewährt Hinweisgeber Schutz vor Repressalien, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße gegen EU-Recht bei ihrem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden oder – in bestimmten Fällen – auch der Öffentlichkeit melden. Diese Richtlinie muss bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Obwohl Hinweisgeber einen unverzichtbaren Beitrag zur Rechtsdurchsetzung leisten und der Gesellschaft durch Meldungen von Rechtsverstößen unschätzbare finanzielle Verluste ersparen, hat die bisherige Bundesregierung bislang kein Umsetzungsgesetz verabschiedet. Ein Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt seit Dezember 2020 vor, ohne dass bisher eine Ressortabstimmung stattgefunden hat. Damit droht der Bundesrepublik ohne nachvollziehbare Gründe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.
Die Ombudspersonen fordern für Hinweisgeber eine kurzfristige Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht, die einen Schutz auch bei Meldungen über Verstöße gegen geltendes deutsches Recht gewährt. Bei einer Meldung an von Arbeitgeber benannten Ombudspersonen muss die Vertraulichkeit verlässlich gewährleistet sein.
Hintergrund
Transparency Deutschland lädt alle zwei Jahre Ombudsleute aus Verwaltung und Wirtschaft sowie benannte Anwälte zu einem Gedankenaustausch ein. Die obige Resolution wurde von der Konferenz 2021 mehrheitlich unterstützt.
(Transparency: ra)
eingetragen: 19.11.21
Newsletterlauf: 07.02.22
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>