Rechtsgrundlagen für Sicherheitsverantwortliche


Rechte, Pflichten, Haftungsrisiken: Was ein Sicherheitsmanager bei seiner Tätigkeit beachten muss
Worauf muss ein Sicherheitsverantwortlicher achten, wenn das Unternehmen eine Videoüberwachung installieren oder die Telefondaten von Mitarbeitern überprüfen möchte?


(09.08.10) - Rechtliche Regelungen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien spielen heute in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle. Auch die Tätigkeit als Sicherheitsmanager bleibt davon nicht unberührt. Denn in dieser Funktion werden Verträge abgeschlossen, Arbeitsanweisungen erstellt, Abläufe organisiert, Entscheidungen getroffen. Jede dieser Entscheidungen findet in einem rechtlichen Umfeld statt vom bürgerlichen Recht über Datenschutzvorschriften bis hin zum Strafrecht.

Aus diesem Grunde hat die Simedia erstmalig ein zweitägiges Seminar ("Rechtsgrundlagen für Sicherheitsverantwortliche - Rechte, Pflichten, Haftungsrisiken" - Simedia-Spezialseminar am 26./27. Oktober 2010 in Frankfurt a. M.) zusammengestellt, das die komplexe Materie des Rechts für Sicherheitsverantwortliche in überschaubarer Form zusammenbringt.

Die beiden erfahrenen Seminarleiter werden u. a. folgende Fragen beantworten:
>> Was kann und darf in einem Vertrag auf einen Dienstleister übertragen werden?
>> Kann ich damit jede Verantwortung abwälzen?
>> Worauf muss ich achten, wenn das Unternehmen eine Videoüberwachung installieren oder die Telefondaten von Mitarbeitern überprüfen möchte?
>> Wie muss ich Mitarbeiter schulen, um zu vermeiden, dass diese sich strafbar machen, etwa durch eine unterlassene Hilfeleistung oder sogar wenn man nicht schnell genug hilft und eine besondere Verantwortung hat einer Körperverletzung durch Unterlassen?
>> Wo verbergen sich die größten Haftungsrisiken?

Diese u.a. Rechtsfragen werden kompetent und dennoch leicht verständlich und auf die Tätigkeit von Sicherheitsverantwortlichen zugeschnitten beantwortet.

Darüber hinaus ist das Seminar so angelegt, dass genügend Spielraum für individuelle Fragestellungen besteht. Die Anwesenheit beider renommierter Experten soll auch Gelegenheit bieten, Antworten auf drängende und ungeklärte rechtliche Fragestellungen in diesem Kontext zu bekommen. (Simedia: ra)

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