Maßnahmen der Selbstreinigung nachweisen
Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters und Vorrang des offenen Verfahrens
Transparency Deutschland begrüßt Kabinettsbeschluss zur Reform des Vergaberechts
(23.01.15) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt grundsätzlich das durch das Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts. Die bis April 2016 zu erfolgende Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien soll auf Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dazu genutzt werden, in Deutschland ein anwenderfreundliches und durch Wettbewerb, Transparenz und Nichtdiskriminierung geprägtes Vergaberecht zu schaffen. Der Reformvorschlag sieht zudem die Einrichtung eines zentralen und bundesweit einheitlichen Korruptionsregisters vor, um Korruption und Wirtschaftskriminalität im Bereich des Vergabewesens wirksam bekämpfen zu können. Öffentliche Auftraggeber sollen allerdings zukünftig berechtigt sein, zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren frei wählen zu können.
Unternehmen, die sich wegen Korruption oder anderen wirtschaftskriminellen Handlungen als unzuverlässig erwiesen haben, sollen zukünftig in einem bundesweiten Korruptionsregister erfasst werden, damit sie nicht weiter von öffentlichen Aufträgen profitieren. Um wieder an Vergabeverfahren teilnehmen zu dürfen, sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die ergriffenen Maßnahmen der Selbstreinigung nachzuweisen.
Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Seit mehr als zehn Jahren wird nun auf Bundesebene über die Einführung eines solchen Registers für unzuverlässige Unternehmen diskutiert. Nach mehreren gescheiterten Vorstößen ist es daher erfreulich, dass es hier endlich eine ernstzunehmende Initiative gibt. Allerdings müssen den Worten nun auch Taten folgen, um sicherzustellen, dass Steuergelder nur denjenigen zu Gute kommen, die sich an die Spielregeln halten."
Deutlich zu kritisieren ist aber die Idee, dass öffentliche Auftraggeber zukünftig zwischen offenem und nichtoffenem Verfahren frei wählen können sollen. Christian Heuking, Leiter der AG Vergabe von Transparency Deutschland: "Allein das offene Verfahren bietet größtmöglichen Wettbewerb und größtmögliche Transparenz und muss daher weiterhin Vorrang vor dem nichtoffenen Verfahren haben. Dieses sollte nur in zu regelnden Ausnahmefällen zum Zuge kommen dürfen, um Korruption wirksam vermeiden zu können."
Zum Hintergrund
Transparency Deutschland setzt sich seit Jahren gegenüber Bundestag und Bundesregierung für eine Erhöhung der Transparenz im Vergabeverfahren sowie für die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters ein. Eine Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums unter der rot-grünen Koalition zur Einführung eines solchen Registers war im Jahr 2005 gescheitert. Entsprechende Gesetzesentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren in den Jahren 2009 und 2013 abgelehnt worden.
(Transparency: ra)
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