Whistleblower-Preis 2013 für Edward Snowden
Transparency: Deutschland braucht endlich ausreichenden Whistleblower-Schutz durch entsprechende rechtliche Regelungen
Grundrechtsverletzungen aufgedeckt: In Deutschland sind nach jetzigem Kenntnisstand insbesondere der Art. 10 GG als Grundrecht auf Abwehr hoheitlicher Eingriffe und staatlichen Schutz verletzt sowie das G10-Gesetz (Anspruch auf Einhaltung der dort normierten Eingriffsvoraussetzungen)
(19.08.13) - Der diesjährige Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW e.V.) und der deutschen Sektion von Ialana International Association of Lawyers Against Nuclear Arms geht an den US-Amerikaner Edward J. Snowden. Er hat als Insider die massenhafte und verdachtsunabhängige Ausforschung und Speicherung von Kommunikationsdaten durch westliche Geheimdienste öffentlich gemacht. Mit dem Whistleblower-Preis werden Personen ausgezeichnet, die im öffentlichen Interesse schwerwiegende Missstände und gefährliche Entwicklungen für Mensch und Gesellschaft, Demokratie, Frieden und Umwelt aufdecken.
Der Whistleblower-Preis wird seit 1999 alle zwei Jahre von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW e.V.) und der deutschen Sektion von Ialana International Association of Lawyers Against Nuclear Arms verliehen. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro. Zu den bisherigen Preisträgern gehören Rainer Moormann (2011: Risiken des Kugelhaufenreaktors), Rudolf Schmenger/Frank Wehrheim (2009: Frankfurter Steuerfahnder) und Brigitte Heinisch (2007: Berliner Altenpflegerin). Erstmalig beteiligt sich in diesem Jahr die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. an der Preisverleihung.
Die Enthüllungen von Edward J. Snowden machen es nach Ansicht der Jury möglich und unausweichlich, die Fakten- und Beweislage intensiv zu klären und auf gesicherter Tatsachengrundlage dann zu prüfen, ob und in welcher Hinsicht das durch Snowden aufgedeckte Vorgehen in- und ausländischer geheimdienstlicher Stellen geltendes Recht verletzt hat. In Deutschland sind nach jetzigem Kenntnisstand insbesondere der Art. 10 GG als Grundrecht auf Abwehr hoheitlicher Eingriffe und staatlichen Schutz verletzt sowie das G10-Gesetz (Anspruch auf Einhaltung der dort normierten Eingriffsvoraussetzungen). Edward Snowden hat mit der Weitergabe der Informationen trotz Kenntnis der aktuellen strafrechtlichen Verfolgung von Whistleblowern im Sicherheitsbereich schwerwiegende Nachteile für sich persönlich in Kauf genommen.
Hartmut Grassl von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler: "Eine offene Gesellschaft braucht Zivilcourage und mutige Menschen wie Edward Snowden, damit Missstände aufgedeckt und unterbunden werden."
Otto Jäckel, Vorsitzender der Deutschen Sektion von Ialana, sagte: "Wer könnte berufener sein, dem bedrängten US-Bürger Asyl vor staatlicher politischer Verfolgung durch sein Heimatland, zumindest einen sicheren Aufenthaltsort anzubieten als Deutschland, das von den NSA-Ausspähaktionen offenbar besonders betroffen ist! Aber auch die EU insgesamt ist gefordert. Edward Snowden hat mit seinem Whistleblowing Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten einen großen Dienst erwiesen. Deshalb sollten wir darum wetteifern, ihn aufzunehmen: Aus Überzeugung, aber auch aus Dankbarkeit."
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, erklärte: "Wir sind es Edward Snowden schuldig, dass seine mutigen Taten Konsequenzen haben. Die internationalen Verträge, welche die Souveränität Deutschlands einschränken, müssen geändert werden. Großbritannien als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss in Brüssel sehr klar darlegen, wie es zu den Grundrechten der EU-Bürger steht. Darüber hinaus brauchen wir in Deutschland endlich ausreichenden Whistleblower-Schutz durch entsprechende rechtliche Regelungen." (Transparency: ra)
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