Umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz


Transparency Deutschland: "Wir fordern, dass der Bundeswirtschaftsminister sich nicht gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz stellt"
Im Oktober 2019 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen EU-Recht melden




Anlässlich der Berichterstattung zur Blockadehaltung des BMWi beim Hinweisgeberschutz erklärt Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland: "Wir fordern, dass der Bundeswirtschaftsminister sich nicht gegen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz stellt. Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz setzt die notwendigen Impulse, um die Bundesregierung endlich zum Handeln zu bewegen. Sie schützt jedoch nur Personen vor Kündigung und ähnlichen Repressalien, die Verstöße gegen das EU-Recht melden.

Ob ein konkreter Fall EU- oder nationales Recht betrifft, ist schon für Juristinnen und Juristen häufig nur schwer zu bestimmen. Wie sollen dann Arbeitnehmende dies an ihren Arbeitsplatz entscheiden können? Neben mutigen Arbeitnehmenden wären auch Unternehmen von dieser Rechtsunsicherheit betroffen. Auch mit Blick auf die in der Corona-Krise bereitgestellten Finanzhilfen braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch ans Licht bringen."

Hintergrund
Im Oktober 2019 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Personen verabschiedet, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen EU-Recht melden. Der deutsche Gesetzgeber muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen und gesetzliche Regelungen schaffen, die Hinweisgeber vor Repressalien schützen. In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Whistleblower-Netzwerk e. V. fordert Transparency Deutschland unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen nationales Recht. Laut Medienberichten soll das BMWi in einem Eckpunktepapier des BMJV umfangreiche Änderungen geltend gemacht haben, um eine Ausweitung auf nationales Recht zu verhindern.
(Transparency: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 30.07.20

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen