Ethisch-ökologische Geldanlagen brauchen Regeln
Regeln für eine gute Orientierung und einen effektiven Anlegerschutz
Anlegerschutz auch für nachhaltige Geldanlagen - Vorsicht bei Ausnahmen im Kleinanlegerschutzgesetz
(13.03.15) - Das Verbraucherinteresse an ethischen und ökologischen Geldanlagen steigt. Das Angebot ist vielfältig und die Versprechungen der Anbieter verheißungsvoll. Doch wie können sich Verbraucher auf dem unübersichtlichen Markt orientieren? Welche Rahmenbedingungen sind notwendig? Die Tagung "Geld rettet die Welt?" der Verbraucherzentrale Bremen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gab Antworten und Anregungen.
Ethisch-ökologische Geldanlagen können einen Beitrag für eine nachhaltigere Gesellschaft leisten. Bislang ist der Markt jedoch unübersichtlich. Begriffe wie ethisch, ökologisch oder nachhaltig sind bei Geldanlagen nicht geschützt. Die Auslegung bleibt den Anbietern überlassen. Verbraucher können kaum beurteilen, ob Produktnamen und Werbeaussagen das halten, was sie versprechen. Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die Greenwashing, also Grünfärberei, betreiben. Vom "grünen" Schein sollten sich Verbraucher nicht blenden lassen und keine finanziellen Risiken eingehen, die sie nicht tragen können.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern daher Regeln für eine gute Orientierung und einen effektiven Anlegerschutz. "Der Gesetzgeber muss verbindliche Mindeststandards für ethisch-ökologische Geldanlagen festlegen. Nur wer diese erfüllt, sollte Finanzprodukte entsprechend bewerben dürfen", forderte Ulrike Brendel von der Verbraucherzentrale Bremen. Eine verlässliche Orientierungshilfe für Anleger sei längst überfällig, damit bei ethisch-ökologischen Geldanlagen die Spreu vom Weizen getrennt werden kann, so Brendel.
Vorsicht bei Ausnahmen im Kleinanlegerschutzgesetz
Im Rahmen der Tagung "Geld rettet die Welt?" wurde mit Vertretern von Verbänden und Politik auch das von der Bundesregierung vorgelegte Kleinanlegerschutzgesetz diskutiert. Der Entwurf sieht zum Beispiel für sozial ausgerichtete Unternehmungen eine Reihe von Ausnahmen für die Regulierung von Vermögensanlagen vor. Ihnen soll ein erleichterter Zugang zu Kleinanlegergeldern gewährt werden.
Der vzbv sieht den Bedarf für solche Erleichterungen, mahnt aber an, nur moderate Ausnahmen zu definieren, etwa bei der Prospektpflicht. "Ausnahmen von Informationspflichten lassen sich nur rechtfertigen, wenn das einzelwirtschaftliche Verlustpotential auch von Verbrauchern, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, begrenzt ist", so Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. "Zielt ein Emittent auf die Einwerbung größerer Beträge ab, so ist die Prospekterstellung und damit die Information der Anleger umso wichtiger und auch vertretbar." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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