Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen


Wettbewerbszentrale unterbindet Wettbewerbsverletzungen beim Affiliate Marketing
Kommerzieller Zweck muss kenntlich gemacht werden



Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate-Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate-Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde. In bislang 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit Affiliate Marketing* vorgegangen.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale muss auch im Bereich des Affiliate Marketings der kommerzielle Zweck der geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht werden: Danach ist es erforderlich, die Information über die Teilnahme am Affiliate-Programm an deutlich sichtbarer Stelle bereitzuhalten, ebenso wie das dahinter stehende Geschäftsmodell an deutlich sichtbarer Stelle zu erläutern.

Überwiegend vermeintliche "Test-Seiten" betroffen
Bei den meisten der von der Wettbewerbszentrale beanstandeten Webseiten handelte es sich um vermeintliche "Testseiten", welche bei Eingabe von Suchbegriffen wie etwa "Matratzen Test" oder "Waschmaschinen Test" über Google und andere Suchmaschinen auffindbar waren. Viele dieser Seiten hatten zudem den Begriff "Test" in ihre URL integriert, um ein besseres Suchmaschinenranking zu erreichen.

Für die Werbung mit einem Test ist Voraussetzung, dass der Test objektiv, sachkundig und repräsentativ durchgeführt wurde. Dies war jedoch bei den von der Wettbewerbszentrale beanstandeten vermeintlichen "Testseiten" nicht der Fall: Die entsprechenden Websites erweckten häufig den Eindruck, selbst Tests durchgeführt zu haben, wobei nicht selten zudem auch ein sog. "Testsieger" bestimmt wurde. Tatsächlich wurden jedoch in der Regel überhaupt keine Tests durchgeführt. Diese Vorgehensweise wurde von der Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandet.

Bislang konnten 12 Fälle durch Abgabe von Unterlassungserklärungen erledigt werden.

Beim Affiliate Marketing handelt es sich um eine Maßnahme im Bereich des Online-Marketings, die auf dem Prinzip der Vermittlungsprovision basiert. Ein Webseitenbetreiber bindet auf seiner Website Banner, Grafiken oder Textlinks ein, durch deren Anklicken der Nutzer auf die Website eines Händlers – des sog. Merchant – gelangt, wo er die beworbenen Produkte käuflich erwerben kann. Der Webseitenbetreiber fungiert somit als Schnittstelle zwischen dem Händler und dem potentiellen Kunden.

Im Affiliate-Marketing wird dann eine Provision gezahlt, wenn der gesetzte Link zu einem Erfolg führt. Wann von einem Erfolg auszugehen ist, ist hierbei abhängig von der Ausgestaltung des konkreten Affiliate-Programms: So können Webseitenbetreiber eine Provision schon für jeden Klick auf den gesetzten Link erhalten, teilweise ist dies aber auch erst dann der Fall, wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden oder ein Produktkauf zustande kommen. Die gesetzten Links weisen hierbei individuelle Codes auf, durch die der Händler erkennen kann, von welchem Affiliate der Kunde auf seine Website gelenkt wurde. (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 07.07.17

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen