Berechnung von Zahlungsentgelten


Wettbewerbszentrale richtet neue Beschwerdestelle ein
Verbot von Zahlungsentgelten im Handel trat am 13.01.2018 in Kraft



Am 13.01.2018 traten die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Mit dieser in Kraft tretenden Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Verbraucher beim Kauf von Waren sowie bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Der neue § 270a BGB sieht vor, dass jedenfalls für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel (Überweisung, Lastschrift, paypal, Visa und Mastercard) in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen.

Damit wird die Möglichkeit der - wenn auch nur teilweisen - Weitergabe von mit bestimmten Zahlungsmodalitäten verbundenen Kosten für die Mehrzahl der angebotenen Zahlungswege abgeschafft. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich des Handels zu schützen, die ihm nach Erfahrung der Wettbewerbszentrale häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden.

Die Unternehmen müssen also ab dem kommenden Samstag die neuen Regelungen umsetzen und die - insbesondere im Bereich des Onlinehandels noch weit verbreitete - Praxis der Berechnung von Zahlungsentgelten umstellen.

Beschwerdestelle und Informationen für Unternehmer und Verbraucher
Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der Sepa-Diskriminierung - eine neue Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen. Die Wettbewerbszentrale wird mit den vom Gesetzgeber bereitgestellten Mitteln der Selbstkontrolle die unzulässige Berechnung von Zahlungsentgelten unterbinden.

Zur Vorgeschichte
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung des § 312a BGB ist der Anbieter von Waren und Dienstleistungen verpflichtet, mindestens eine kostenfreie und für den Verbraucher erreichbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Mit diesem Thema hat sich auch die Wettbewerbszentrale in ihrer Praxis bereits beschäftigt. So hatte sie seinerzeit gegenüber der Plattform Opodo beanstandet, dass diese Kunden als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit "Visa Entropay" eingeräumt hatte. Das Landgericht Hamburg hatte dies als unzulässig angesehen (Urteil vom 01.01.2015, Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig). Die Kammer sah das Vorenthalten einer für den Verbraucher ohne weiteres erreichbaren kostenfreien Zahlungsmöglichkeit als Wettbewerbsverstoß an.

Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2017 einem Onlineportal für Reisen untersagt, den Zahlungsdienst "Sofortüberweisung" als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anzubieten (BGH, Urteil vom 18.07.2017, Az. KZR 39/16). (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 13.02.18


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Einhaltung von Compliance-Anforderungen

    Finanzunternehmen stehen vor neuen Herausforderungen: Strenge Regulatorik wie die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) setzt hohe Standards, um die IT-Sicherheit zu stärken. Doch wie lassen sich diese Anforderungen effizient umsetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern? Das EU-Forschungsprojekt "EMERALD" liefert Antworten.

  • KI-basierte Data- und Analytics-Dienste

    Creditreform vertieft ihre strategische Partnerschaft mit Experian. Das globale Data-, Analytics- und Technologieunternehmen übernimmt im Zuge einer Kooperationsvereinbarung mit Creditreform deren Unternehmenstochter Boniversum, die insbesondere im deutschlandweiten Konsumentengeschäft etabliert ist. Die Vereinbarung umfasst außerdem eine Technologie- und Datenallianz sowie eine Vertriebspartnerschaft.

  • Wie Unternehmen Revenera nutzen können

    Revenera, Anbieterin von Plattformen zur Software-Monetarisierung, Open-Source-Compliance und Installation, hat die Ergebnisse der Studie "The Total Economic Impact (TEI) for Revenera" bekannt gegeben. Die Studie wurde von Forrester Consulting durchgeführt und zeigt, wie Kunden von Revenera von neuen Software-Monetarisierungsmodellen, effektivem Berechtigungsmanagement, verbesserter Compliance und einer beschleunigten Markteinführung profitieren.

  • Compliance-Vorgaben erfüllen

    Scrive, Anbieterin von Lösungen für elektronische Signaturen und eIDs, erweitert ihre Präsenz und ihr Angebot für Kunden im deutschen Markt. Das Unternehmen hat Anfang 2025 ein Büro in Berlin in der Nähe des Ostbahnhofs eröffnet, um die Expansion in einen der für Scrive wichtigsten Wachstumsmärkte voranzutreiben. Außerdem bietet Scrive ein ausschließlich in Europa gehostetes Service-Portfolio, das insbesondere für Kunden mit hohen regulatorischen und Compliance-Anforderungen geeignet ist.

  • Weltweit wird e-Invoicing zunehmend eingesetzt

    Vertex gab die Erweiterung ihres Chief Strategy Office (CSO) bekannt: Christopher Hall und Kathya Capote Peimbert haben umfangreiche Erfahrung in den Bereichen e-Invoicing, globale Steuer-Compliance und ERP-Integration. Mit der Erweiterung des CSO untermauern sie das kontinuierliche Engagement von Vertex für Innovation und Exzellenz, um Unternehmen bei der Bewältigung der immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen