Strafrechtsschutzversicherung: Kein Kostenrisiko
Jährlich mehr als 80.000 registrierte Fälle von Wirtschaftskriminalität - Unternehmer sind persönlich verantwortlich
Rechtlicher Beistand und Risikomanagement unverzichtbar - Neuer Strafverteidiger-Notruf der Allianz soll schnelle Hilfe bringen
(12.11.09) - München-Grünwald, Montagmorgen, 7 Uhr. Ein Unternehmer will gerade seine Kinder zur Schule bringen, als es an der Tür klingelt. Es sind Ermittlungsbeamte. Sie konfrontieren ihn mit den Vorwürfen Steuerhinterziehung und Betrug und zeigen den Durchsuchungsbeschluss für Firma und Privatwohnung.
"Überraschende Durchsuchungen, bevorzugt in den frühen Morgenstunden, häufen sich bei Wirtschaftsdelikten wie Steuerhinterziehung, Korruption, Betrug oder Umweltvergehen", weiß Jesko Trahms, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf.
Allein die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Korruption stieg 2008 laut Bundeskriminalamt im Jahresvergleich um 13 Prozent auf mehr als 1.800 Verfahren. Auch wenn sich der Beschuldigte seiner Unschuld sicher ist: Stehen Polizei oder Staatsanwalt vor der Tür, sollte man umgehend einen Strafverteidiger hinzuziehen, damit sofort eine wirksame Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann.
Hohes finanzielles Risiko für Firma und Unternehmer
"Strafverfahren können das Unternehmen und den Chef ruinieren", sagt Susanne Reuther, Strafrechtsschutz-Expertin bei der Allianz Versicherungs-AG, die Strafrechtsschutz-Versicherungen für Unternehmer anbietet. "Prozesse dauern lange, verschlingen hohe Summen für Anwälte und Sachverständige."
Der Unternehmer kann sich nicht hinter der Firma verstecken: Im Gegensatz zum Zivilverfahren ist der Chef hier persönlich für alles verantwortlich, was im Unternehmen passiert, "die Firma kann nicht hinter Gitter", so Reuther.
Ist der Ruf erst ruiniert…
Durchsuchungen sind nicht gerade unauffällig. Es spricht sich herum, dass bei Firma X die Polizei meterweise Akten herausgetragen hat. "Über Durchsuchungsaktionen wird sofort berichtet, über Verfahrenseinstellungen fast nie", sagt Reuther. Selbst wenn sich die Vorwürfe später als haltlos erweisen: In der Zwischenzeit leidet die Reputation, Konten werden gesperrt, Geschäftspartner springen ab. Der Schaden für den Ruf des Unternehmens wiegt oft schwerer als der messbare finanzielle Schaden.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Durch richtiges Verhalten bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann der Schaden zumindest begrenzt werden. "Ohne Anwalt keine Aussage zur Sache machen", betont Holger Wirthwein, Fachanwalt für Strafrecht aus Koblenz. "Sollten Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden, sollte man auch diesen einen Anwalt zur Seite stellen. Keinesfalls den Steuer- oder Wirtschaftsberater von der Verschwiegenheitspflicht entbinden!"
In vielen kleinen und mittleren Unternehmen gebe es noch kein Risikomanagement für den Fall eines Ermittlungsverfahrens, so die Experten Trahms und Wirthwein. "Deshalb bieten wir unseren Strafrechtsschutz-Kunden ab sofort den Strafverteidiger-Notruf an", sagt Roland Müller, Geschäftsführer der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH. "Erfahrene Strafverteidiger klären im Ernstfall auch morgens um sieben darüber auf, ob Unterlagen sichergestellt werden dürfen oder was bei einer Beschlagnahme von Computern zu beachten ist."
Eine Strafrechtsschutzversicherung schützt vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens. Sie trägt u.a. Verteidiger- und Sachverständigenkosten sowie die Kosten für einen Zeugenbeistand. Die Prämien sind steuerlich absetzbar und es gibt kaum Ausschlüsse. Eine Strafrechtsschutzversicherung, so Roland Müller, sei aber kein Freibrief für Rechtsverstöße: "Bußgelder und Geldstrafen werden nicht bezahlt." (Allianz Deutschland: ra)
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