IT-Verfahren: Excise Movement and Control System
System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren: Hauptzollämter in Deutschland informieren 18.000 Unternehmen über eine Pflicht zur Teilnahme an EMCS
Logistik und Transport: Mit der Software "TIA Z3-EMCS" können Unternehmen den neuen gesetzlichen Vorgaben Folge leisten
(18.12.09) - Das "EMCS" ("Excise Movement and Control System" - System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren) wird ab dem 1.1.2011 zur Pflicht. Damit stellt sich für viele Firmen die Frage: Was bedeutet EMCS für mein Unternehmen?
Die Spezialisten der TIA innovations GmbH mit Sitz in Böbingen erklären, was hier in den nächsten Monaten auf die Unternehmen zukommt, denn eine Teilnahme an EMCS ist in vielen verschiedenen Varianten möglich. TIA-Geschäftsführer Gerhard Stirner weist darauf hin, dass neben dem Kauf einer Software zur Teilnahme an EMCS eine Nutzung als SaaS (Software-as-a-Service – Nutzung im Rechenzentrum) oder auch die Inanspruchnahme einer vollumfänglichen Servicedienstleistung für viele Unternehmen überlegenswerte Alternativen darstellen.
Lesen Sie zum Thema "Software-as-a-Service" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)
Am 1.4.2010 können nach Planung der Zollbehörde Unternehmen in Deutschland erstmals an dem IT-Verfahren "Excise Movement and Control System", kurz EMCS teilnehmen. EMCS ist ein IT-System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung. Der Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im jeweiligen Steuergebiet des Versenders, sowie grenzüberschreitend auch in andere Mitgliedstaaten wird derzeit unter Verwendung des Papiers "Begleitendes Verwaltungsdokument (BVD)" durchgeführt.
Dieses heute noch gültige, papiergestützte Verfahren wird zum 1. Januar 2011 vollständig durch das elektronische Verfahren EMCS mit einem e_BVD (elektronisches begleitendes Verwaltungsdokument, auch e_VD) ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird nach Auskunft der vollziehenden und überwachenden Zollbehörde kein Papier-BVD mehr akzeptiert.
Was jedoch viele nicht wissen: Bereits ab dem 1.4.2010 verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen zur Anwendung des elektronischen Verfahrens für den Empfang elektronisch eröffneter Sendungen im Verbrauchssteuerbereich. Hat also das versendende Unternehmen in der EU bereits das EMCS-Verfahren in Anwendung und meldet den Versand elektronisch, so ist der Empfänger der Sendung bereits ab dem 1.4.2010 zum Empfang dieser elektronischen Meldung verpflichtet.
Dementsprechend ist zu diesem Zeitpunkt auch die Eröffnung eines Verbrauchsteuerversands mit dem EMCS-Verfahren optional möglich, jedoch noch nicht verpflichtend. Die Verpflichtung dazu tritt zum
1. Januar 2011 in Kraft.
Wer nutzt das Verfahren EMCS?
Alle Unternehmen, die unter Steueraussetzung Waren in andere EU-Mitgliedsstaaten transportieren, für die auf dem Binnenmarkt noch keine Steuern gezahlt wurden und die zu den harmonisierten, verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Mineralöle, Bier, Schaumwein, Tabak, Branntwein und viele Energiesteuererzeugnisse zählen.
Wie kann man diesen gesetzlichen Vorgaben ohne großen Aufwand Folge leisten?
Dies ist möglich durch die neue Software "TIA Z3-EMCS" von TIA innovations, ein weiteres Modul aus der erfolgreichen Serie "TIA Z3-FTS", der "Foreign Trade Solution" der TIA. Diese wird Anfang 2010 zertifiziert zur Verfügung stehen. TIA Z3-EMCS bindet bestehende Systeme an EMCS an. Hat ein Unternehmen heute bereits das BVD aus seinem Warenwirtschaftssystem erstellt, dann bindet sich TIA Z3-EMCS an dieser Stelle ein und übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Zollbehörde.
Über intelligente Webservices werden Informationen von der Zollbehörde im Zusammenhang mit dem Versand auch im Warenwirtschaftssystem angezeigt. Stehen diese Daten nicht zur Verfügung, ist eine Anbindung an andere Systeme oder auch eine Nutzung "Stand-alone" möglich. Zudem kann die Software auf Abruf als Serviceleistung der TIA, im Unternehmen "inhouse" oder als Service auch im Rechenzentrum "SaaS" der TIA genutzt werden. Auch eine Integration in SAP ist möglich.
Lohnt sich die Anschaffung einer solchen Software?
Diese Entscheidung muss jedes Unternehmen für sich selbst treffen. Um diese Entscheidung jedoch zu erleichtern, bietet die TIA neben der Software zur Teilnahme an EMCS das EMCS-Verfahren auch im Service an. Die TIA übernimmt dabei nach einer einmaligen Anmeldung für den Auftraggeber die Erfassung der Daten für das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD) und den Datenaustausch mit der Behörde. Das von der Behörde zur Verfügung gestellte e-VD schickt die TIA dem Aufraggeber zu. Auch die Beendigung des Verfahrens wird durch die TIA geleistet. So können sich Unternehmen auch oder gerade in der Übergangszeit völlig entspannt auf EMCS vorbereiten.
Aus dieser neuen, gesetzlichen Bestimmung ergeben sich natürlich viele weitere Fragen. Fragen, die sich Unternehmen von Spezialisten beantworten lassen sollten. (TIA innovations: ra)
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