Compliance-Maßnahmen rücken in den Vordergrund
Verbandssanktionengesetz – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland
Prof. Dr. Peter Fissenewert
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" (Verbandssanktionengesetz) beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Bislang konnten Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen wurden, nach geltendem Recht lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Unternehmen geahndet werden. Diese Straftaten waren dann auch der Höhe nach begrenzt. Ein Unternehmensstrafrecht im eigentlichen Sinne gab es bislang in Deutschland nicht.
Bereits im Koalitionsvertrag vom 12. 3. 2018 hatte die große Koalition eine Reform des Sanktionenrechts für Unternehmen zu angemessenen und wirksamen Ahndungen von Wirtschaftskriminalität vereinbart. Wie erwartet, wurde der legislatorische Erstaufschlag des Referentenentwurfs von der wirtschaftsrechtlichen Presse vielfach diskutiert und kritisch rezipiert. Im Rahmen der sich anschließenden Verbandsanhörung, die bis zum 12.6.2020 dauerte, machten Berufs-, Wirtschafts- und Compliance-Verbände umfassend von der Möglichkeit zur (kritischen) Bewertung des Entwurfs Gebrauch, ohne dass sich die Bundesregierung von alldem offenbar hat beeindrucken lassen, denn nur vier Tage nach Fristablauf der Verbandsanhörung wurde der Referentenentwurf zu einem nahezu identischen Regierungsentwurf, der sämtliche strukturellen Kritikpunkte aus der Wirtschaft und der juristischen Praxis ignoriert.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2020; Seite 162 bis 166) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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