Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele


Nachhaltige Finanzierung: Eine kritische Würdigung der Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats und der Strategie der Bundesregierung
Der Sustainable-Finance-Beirat spricht sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSR-Richtlinie auf alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus



Prof. Dr. Martin Stawinoga

Der Sustainable-Finance-Beirat berät die Bundesregierung im Rahmen der Etablierung einer nationalen Sustainable-Finance-Strategie. Vor diesem Hintergrund hatte der Sustainable-Finance- Beirat im März 2020 einen Zwischenbericht und im Februar 2021 einen Abschlussbericht veröffentlicht. Im Abschlussbericht wurden 31 Empfehlungen an die Bundesregierung für die Einrichtung und Umsetzung eines nachhaltigen Finanzsystems adressiert. Mittlerweile liegt die darauf basierende Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vor. Der vorliegende Beitrag unterzieht die Empfehlungen des Beirats einer kritischen Würdigung und bezieht auch die Beschlüsse der Bundesregierung mit ein.

Gegenwärtig werden zahlreiche Ansätze zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens sowie der nachhaltigkeitsrelevanten Ziele der Vereinten Nationen diskutiert bzw. spezifische Maßnahmen bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird u. a. diskutiert, inwiefern innerhalb des Finanzsektors Nachhaltigkeitskriterien systematisch eingebunden und infolgedessen realwirtschaftliche Investitionen zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele gefördert werden können.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Entwicklung einer nationalen Sustainable-Finance-Strategie Anfang
2019 beschlossen und den SustainableFinance-Beirat (SFB) etabliert. Der SFB hat zunächst Anfang 2020 einen Zwischenbericht zur Entwicklung einer Sustainable-Finance-Strategie vorgelegt. Im Februar 2021 wurde seitens des SFB der Abschlussbericht nebst einer Pressemitteilung sowie einer Präsentation der Kernbotschaften veröffentlicht.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2021; Seite 130 bis 135) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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