Erklärungspflichten zum UK Code umfassender
Weiterentwicklung der Corporate Governance nach ARUG II und DCGK 2020
Das britische CG-System fällt im Vergleich mit dem DCGK durch seine besondere Betonung der Rolle der Investoren auf
Kevin Mack, Sean Needham, Prof. Dr. Stefan Müller
Nachdem die jüngsten Reformen auf Gesetzes- und Kodexebene abgeschlossen sind, stellt sich die Frage, inwiefern sich die Corporate Governance in Deutschland auf dieser Grundlage weiterentwickeln lässt. Mit der Zielsetzung der Formulierung von konzeptionellen Vorschlägen zur Verbesserung der hiesigen CG analysiert der vorliegende Beitrag das britische CG-System und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen System heraus.
Als mögliche Maßnahmen stehen ein Apply-and-explain-Berichtsprinzip auf Grundlage wertebasierter Leitsätze und ein Stewardship Kodex für institutionelle Anleger im Mittelpunkt der Diskussion. In der jüngeren Vergangenheit haben sich die Vorgaben zur CG durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2020) verändert.
Im Zuge dieser beiden Reformen gab es eine Annäherung der hiesigen CG-Vorgaben an internationale Praktiken, wobei insb. das britische Modell als Vorbild diente. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Beitrag britische CG-Praktiken analysiert, um Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der deutschen CG zu identifizieren und deren Vor- und Nachteile zu diskutieren.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2020; Seite 197 bis 201) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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