Offenlegung von Insiderinformationen


Ad-hoc-Publizität in Deutschland – Status Quo nach der MMVO
Die Corona-Krise hat viele Unternehmen unerwartet und schwer getroffen. In der akuten Phase ist davon auszugehen, dass jedes Unternehmen die kurzfristige Liquiditätsplanung eng im Blick hat



M.Sc. Tobias Böhmer, M.Sc. Oliver Voß

Die Ad-hoc-Publizität stellt ein wichtiges Instrument der unregelmäßigen Berichterstattung dar. Die europäische Vereinheitlichung der rechtlichen Vorschriften im Zuge der MMVO geht auf Seiten der anwendenden Unternehmen mit Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung einher. Im folgenden Beitrag wird die Ad-hoc-Publizität anhand von 3.701 Mitteilungen im Zeitraum von 2016 bis 2019 empirisch untersucht. Die Analyse unterschiedlicher Aspekte (Emittent, Veröffentlichungszeitpunkt, Inhalt und Umfang) zeigt dabei eine durchaus heterogene Ausgestaltung der Ad-hoc-Publizität in Deutschland. Außerdem gewährt eine Untersuchung der Ad-hoc-Mitteilungen im Zeitraum 1.1. bis 30.4.2020 wichtige Einblicke in das Publizitätsverhalten der Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise.

Der Veröffentlichung von Insiderinformationen durch Ad-hoc-Mitteilungen wird traditionell eine hohe Relevanz für das ordnungsgemäße Funktionieren von Kapitalmärkten beigemessen. In diesem Kontext ist auch die Einführung der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – MMVO) zu sehen, die die Regelungen zur Offenlegung von Insiderinformationen und zum Verhindern von Insiderhandel auf europäischer Ebene harmonisiert und zur Sicherung der Integrität der Finanzmärkte beitragen soll. Während die Zielsetzung der MMVO nachvollziehbar ist, scheint die Umsetzung ihrer Regelungen in der praktischen Anwendung aus der Sicht deutscher Emittenten mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden zu sein.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2020; Seite 183 bis 189) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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