Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD


Die EU-CSR-Richtlinie: Die Angaben zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten werden mit der CSRD massiv ausgeweitet
Die Ausweitung des Anwendungsbereichs stellt eine weitreichende Änderung im Vergleich zur NFRD dar



Prof. Dr. Inge Wulf, Prof. Dr. Patrick Velte

Nach langen Diskussionen wurde die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finalisiert. Gegenüber der EU-CSR-Richtlinie aus dem Jahre 2014 bestehen weitreichende Änderungen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen. Im Rahmen einer vergleichenden Analyse werden die zentralen Unterschiede zum Anwenderkreis, zu den künftigen EU-Standards, den Inhaltskriterien und den Überwachungs- und Prüfungsnormen dargelegt.

Die EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) (im Folgenden: Non Financial Reporting Directive – NFRD) führte eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE) für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (im Folgenden: Public Interest Entities – PIEs) ein. In Deutschland erfolgte eine Umsetzung durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), woraus sich eine Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2017 ergab. Art. 3 NFRD hatte bereits eine Überprüfung der Vorgaben zur NFE vorgesehen.

Mit dem Start des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts im Dezember 2019 und der ersten Sustainable Finance-Regulierungen (u. a. der Taxonomie-Verordnung) wurde schnell klar, dass die NFRD nicht ihre Ziele erfüllt hatte. Nachdem die EU-Kommission am 21.4.2021 einen Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (im Folgenden: Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht hatte, wurde im Trilog eine politische Einigung zur CSRD erreicht.

Insofern war der Entwicklungsprozess der Richtlinie von kontroversen Diskussionen und das Endresultat entsprechend von zahlreichen Kompromissen geprägt; der Spielraum, der Unternehmen gelassen wurde, war entsprechend hoch.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 223 bis 232) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

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    Zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Regierung umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die ab dem 1.1.2024 angewendet werden sollen. Die vorgesehenen Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich.

  • Messung des Nutzens guter IR-Arbeit

    In der ZCG-Ausgabe 5/23 wurde ein Instrument zur Messung der Qualität der Investor-Relations-Arbeit entwickelt und die Ergebnisse dieser Messung in Bezug auf ausgewählte deutsche Unternehmen vorgestellt.

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    Die Dynamik der technologischen Entwicklungen übt einen großen Druck auf die Leitungs- und Überwachungsorgane eines Unternehmens aus. Die Hyperkonnektivität impliziert, dass die interne IT und OT Anknüpfungspunkte an den externen Kontext besitzen, wodurch die Komplexität aufgrund eines Nebeneinanders einer Vielzahl von Hard- und Software exponentiell steigt.

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    Investor Relations (IR) ist ein zentraler Aufgabenbereich der Unternehmenskommunikation, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Auch wenn die Praxis Preise für gute IR-Arbeit verleiht, erschließt sich die Messung der Qualität der IR-Arbeit oft nicht.

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