Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD
Die EU-CSR-Richtlinie: Die Angaben zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten werden mit der CSRD massiv ausgeweitet
Die Ausweitung des Anwendungsbereichs stellt eine weitreichende Änderung im Vergleich zur NFRD dar
Prof. Dr. Inge Wulf, Prof. Dr. Patrick Velte
Nach langen Diskussionen wurde die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finalisiert. Gegenüber der EU-CSR-Richtlinie aus dem Jahre 2014 bestehen weitreichende Änderungen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen. Im Rahmen einer vergleichenden Analyse werden die zentralen Unterschiede zum Anwenderkreis, zu den künftigen EU-Standards, den Inhaltskriterien und den Überwachungs- und Prüfungsnormen dargelegt.
Die EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) (im Folgenden: Non Financial Reporting Directive – NFRD) führte eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE) für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (im Folgenden: Public Interest Entities – PIEs) ein. In Deutschland erfolgte eine Umsetzung durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), woraus sich eine Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2017 ergab. Art. 3 NFRD hatte bereits eine Überprüfung der Vorgaben zur NFE vorgesehen.
Mit dem Start des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts im Dezember 2019 und der ersten Sustainable Finance-Regulierungen (u. a. der Taxonomie-Verordnung) wurde schnell klar, dass die NFRD nicht ihre Ziele erfüllt hatte. Nachdem die EU-Kommission am 21.4.2021 einen Richtlinienentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (im Folgenden: Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht hatte, wurde im Trilog eine politische Einigung zur CSRD erreicht.
Insofern war der Entwicklungsprozess der Richtlinie von kontroversen Diskussionen und das Endresultat entsprechend von zahlreichen Kompromissen geprägt; der Spielraum, der Unternehmen gelassen wurde, war entsprechend hoch.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 223 bis 232) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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