Wirtschaft und Nachhaltigkeitsbelange


Sustainable Corporate Governance in der CSRD - Neue Verantwortlichkeiten für Vorstand und Aufsichtsrat
Die CSRD sieht vor, dass der Vorstand verpflichtend den Betriebsrat über die Inhalte und Abläufe der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren hat



Josef Baumüller

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird mit ihrem Inkrafttreten die Transparenzpflichten, mit denen sich Unternehmen in der EU in puncto Nachhaltigkeit konfrontiert sehen, auf ein neues Anspruchsniveau heben. Die Ambitionen reichen allerdings über die Unternehmensberichterstattung hinaus. So werden bestehende Governance-Rollenbilder in Unternehmen einem Wandel unterzogen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Anforderungen der CSRD an die Corporate Governance und fokussiert im Besonderen auf die neue Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die im Jahr 2014 verabschiedete und ab dem Geschäftsjahr 2017 anzuwendende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) stellte einen Meilenstein in den Bemühungen dar, die Anforderungen an Unternehmen in puncto Nachhaltigkeitstransparenz in der EU weiterzuentwickeln. Zahlreiche, vor allem große börsennotierte Unternehmen, sahen sich in Folge mit der Notwendigkeit konfrontiert, sich vertieft mit den Auswirkungen ihrer Wirtschaftsaktivitäten auf Nachhaltigkeitsbelange zu befassen und hierüber jährlich in Form einer nichtfinanziellen Berichterstattung Rechenschaft abzulegen. Die Voraussetzungen für diese Unternehmen waren in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr heterogen, da vor der Erstanwendung der NFRD unterschiedliche Sichtweisen auf diesen Regelungsbereich der Unternehmenspublizität vorherrschten.

Insofern war der Entwicklungsprozess der Richtlinie von kontroversen Diskussionen und das Endresultat entsprechend von zahlreichen Kompromissen geprägt; der Spielraum, der Unternehmen gelassen wurde, war entsprechend hoch.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 219 bis 222) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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