Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung


Vorschläge zur Änderung des DCGK mit deutlicher Stärkung der Nachhaltigkeit
Hintergründe, Darstellung und Würdigung der Änderungsvorschläge



Prof. Dr. Inge Wulf

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 27.1.2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung des DCGK (2020) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen aufgrund aktienrechtlicher Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) notwendig. Zum anderen soll das Thema Nachhaltigkeit stärker in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen Eingang erhalten. Der Beitrag skizziert die vorgeschlagenen Änderungen und nimmt eine kritische Würdigung vor.

Der DCGK umfasst wesentliche gesetzliche Vorschriften wie auch entsprechende Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und wird von der Regierungskommission jährlich auf Änderungsbedarf geprüft. Nachdem die aktuelle Kodexversion mit grundlegenden Änderungen am 20.3.2020 bekannt gemacht wurde, hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) nach knapp zwei Jahren, am 21.1.2022 einen Entwurf (DCGK-E) mit Vorschlägen zur Änderung des DCGK beschlossen und entsprechende Begründungen gegeben. Das Konsultationsverfahren zur Kodexreform 2022 wurde am 25.1.2022 eröffnet und lief bis zum 11.3.2022.

Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen notwendig, um die Grundsätze und Empfehlungen des DCGK an die aktienrechtlichen neuen Regulierungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanznaler Ebene hat der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB) bereits in seinem am 25.2.2021 vorgestellten Abschlussbericht Empfehlungen ausgesprochen, die u.a. auf eine nachhaltige Corporate Governance zielen. In den nachhaltigkeitsbezogenen Kodexänderungen sind Teile der SFB-Empfehlungen wiederzufinden. Außerdem finden bereits die auf die Corporate Goverance zielenden Vorgaben des CSRD-Vorschlags, die noch nicht im deutschen Recht verankert sind, proaktiv Berücksichtigung.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2022; Seite 67 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche

    Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.

  • LkSG in der Praxis

    Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.

  • KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells

    Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.

  • Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne

    Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.

  • Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung

    Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".

  • Qualifikationsmatrix empfohlen

    Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.

  • SOGs gewinnen an Bedeutung

    Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.

  • Einführung: D&O-Versicherung

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.

  • Einrichtung von Hinweisgebersystemen

    Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.

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