Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung


Vorschläge zur Änderung des DCGK mit deutlicher Stärkung der Nachhaltigkeit
Hintergründe, Darstellung und Würdigung der Änderungsvorschläge



Prof. Dr. Inge Wulf

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 27.1.2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung des DCGK (2020) veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen aufgrund aktienrechtlicher Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) notwendig. Zum anderen soll das Thema Nachhaltigkeit stärker in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen Eingang erhalten. Der Beitrag skizziert die vorgeschlagenen Änderungen und nimmt eine kritische Würdigung vor.

Der DCGK umfasst wesentliche gesetzliche Vorschriften wie auch entsprechende Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und wird von der Regierungskommission jährlich auf Änderungsbedarf geprüft. Nachdem die aktuelle Kodexversion mit grundlegenden Änderungen am 20.3.2020 bekannt gemacht wurde, hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) nach knapp zwei Jahren, am 21.1.2022 einen Entwurf (DCGK-E) mit Vorschlägen zur Änderung des DCGK beschlossen und entsprechende Begründungen gegeben. Das Konsultationsverfahren zur Kodexreform 2022 wurde am 25.1.2022 eröffnet und lief bis zum 11.3.2022.

Die vorgeschlagenen Änderungen waren zum einen notwendig, um die Grundsätze und Empfehlungen des DCGK an die aktienrechtlichen neuen Regulierungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanznaler Ebene hat der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung (SFB) bereits in seinem am 25.2.2021 vorgestellten Abschlussbericht Empfehlungen ausgesprochen, die u.a. auf eine nachhaltige Corporate Governance zielen. In den nachhaltigkeitsbezogenen Kodexänderungen sind Teile der SFB-Empfehlungen wiederzufinden. Außerdem finden bereits die auf die Corporate Goverance zielenden Vorgaben des CSRD-Vorschlags, die noch nicht im deutschen Recht verankert sind, proaktiv Berücksichtigung.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2022; Seite 67 bis 75) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Umsetzung der CSRD in Deutschland

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten; ein Jahr später folgten die von der CSRD eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Damit ist nunmehr der Übergang von der nichtfinanziellen zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen.

  • Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei AiC

    Die Rechtsvorschriften zum Acting in Concert (AiC) sollen Minderheitsaktionäre vor Benachteiligung und Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Allerdings verhindern sie auch die Zusammenarbeit von Investoren. Diese könnten gemeinsam ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und höhere Corporate-Governance-Standards bei ihren Portfoliounternehmen durchsetzen.

  • Corporate Governance von Familienunternehmen

    Family Offices stellen in Deutschland aufgrund des hohen Anteils von Familienunternehmen ein interessantes Betätigungsfeld für Theorie und Praxis dar. Diese Gesellschaften übernehmen für eine oder mehrere Unternehmerfamilien Aufgaben der Vermögensverwaltung, Family Governance und ggf. weitere Themengebiete.

  • Abschlussprüfung & Werthaltigkeitstest

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben

  • Berichtsangaben des ESRS LSME

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt. In Zukunft werden auch zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen mittelbar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Januar 2024 einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED).

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor. Diese werden im vorliegenden Beitrag vorgestellt.

  • Corporate Governance mit IFRS 18

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen.

  • Steuer-Governance & ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Vergütungshöhen & Gender Pay Gap

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Steigende Komplexität der Diversitätsangaben

    Die Berichterstattung über Vielfalt in der Unternehmensführung und der gesamten Belegschaft (Diversity Reporting) stellt eine zentrale Teilmenge der nichtfinanziellen Unternehmenskommunikation dar. Durch unterschiedliche nationale und internationale Normierungen sind Diversity-Informationen derzeit allerdings auf unterschiedliche Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichte verteilt.

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