Festschreibung der Frauenquote
Der Referentenentwurf zur Frauenquote - Kritik und Verbesserungsvorschlag
Ziel einer verbesserten Repräsentanz von Frauen in Führungsgremien
Von Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, Prof. Christian Strenger
(09.01.15) - Die gesetzliche Festschreibung der sog. Frauenquote rückt näher. Gegenüber den ggf. starren Quoten bestehen neben den juristischen auch erhebliche wirtschaftliche Bedenken. Unter Berücksichtigung der in verschiedenen Ländern bereits gesammelten Erfahrungen mit entsprechenden Fixierungen soll nachfolgend insbesondere auch analysiert werden, ob es nicht andere Wege gibt, die besser geeignet sein könnten, um das Ziel einer verbesserten Repräsentanz von Frauen in Führungsgremien zu erreichen.
Der am 9. 9. 2014 veröffentlichte Referentenentwurf zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" sieht für die Aufsichtsräte der ca. 1101 größten börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ab 1. 1. 2016 eine rigide 30prozentige Mindestquote für das unterrepräsentierte Geschlecht vor. Allerdings würde die in Deutschland inzwischen bei großen Börsenunternehmen (u. a. Allianz, BASF, SAP) verbreitete SE von der verpflichtenden Regelung mit einer "Soll-Vorschrift" ausgenommen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2014, Seite 266 bis 270) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift
Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [19 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [40 KB]
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>