Auslagerung von Revisionsleistungen


Outsourcing der Internen Revision und Prüfungshonorare
Vertrauen Wirtschaftsprüfer externen Revisionsdienstleistern mehr?



Benjamin Fligge

Die Interne Revision gilt nicht nur in der Praxis als wichtiger Baustein einer funktionierenden Corporate Governance, sondern findet auch in der Forschung immer mehr Beachtung. In diesem Beitrag liefern wir einen Überblick über eine kürzlich veröffentlichte Studie von Abdul Wahab et al. (2021) zu den Konsequenzen der Auslagerung von Revisionsleistungen aus Sicht der Wirtschaftsprüfung. Die Autoren finden darin heraus, dass Wirtschaftsprüfer weniger Prüfungshonorare verlangen, wenn Revisionsleistungen im Unternehmen durch externe Dienstleister erbracht werden. Damit scheinen die Ergebnisse darauf hinzudeuten, dass Wirtschaftsprüfer eher externen Revisionsdienstleistern vertrauen als hausinternen Revisionsfunktionen.

Outsourcing der Internen Revision aus Sicht der Praxis
Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) führt in seiner Enquete-Studie regelmäßig Befragungen von Revisionsleitungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu unterschiedlichen Fragestellungen innerhalb des Berufsstandes durch. Darin wurden die Teilnehmer beispielsweise gefragt, ob sie Outsourcing als eine Bedrohung für die Interne Revision wahrnehmen. Auf einer Skala von 1 (trifft nicht zu) bis 5 (trifft zu) waren die Antworten dabei eher neutral. Der Durchschnitt lag bei 2,64 und ist von 2017 zu 2020 sogar um 11,6 Prozent gesunken. Dies impliziert, dass die wahrgenommene Gefahr durch Outsourcing aus Sicht der Revisionsleiter innerhalb der vergangenen Jahre gesunken ist. Interessanterweise ist im selben Zeitraum die Anzahl der durchschnittlich zugekauften externen Mitarbeiterkapazitäten von 0,6 auf 0,9 Vollzeitmitarbeitern pro Jahr angestiegen. Durchschnittlich machen zugekaufte Leistungen inzwischen 8,8 Prozent des Gesamtbudgets der Revisionsfunktionen aus [Eulerich (2020)].


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 90 bis 92) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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