Risiken durch Fördervereine
Unterstützung von Krankenhäusern durch Fördervereine - Risiken und Prüfungsansätze
Wenn der Zuwendungsgeber zugleich als Anbieter von Leistungen auftritt und der Zuwendungsempfänger an Beschaffungsentscheidungen beteiligt ist, ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen strafloser Drittmitteleinwerbung und strafbarer Vorteilsannahme
DIIR-Arbeitskreis "Interne Revision im Krankenhaus"
Die Anlässe von Fördervereinsgründungen im Krankenhausumfeld sind vielfältig. Zentrale Ziele sind im Allgemeinen die Verbesserung der Patientenversorgung, die Förderung der Forschung und die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Diese Ziele können durch die Bereitstellung von materiellen und immateriellen Zuwendungen erreicht werden. Personen, wie zum Beispiel ehemalige Patienten und Prominente sowie Unternehmen können durch Spenden die Arbeit eines Fördervereins unterstützen und damit zur Erreichung der Ziele beitragen. Somit können Unterstützungen durch Fördervereine eine Ergänzung zur regulären Krankenhausfinanzierung darstellen.
In diesem Artikel werden die häufigsten Risiken aus Fördervereinen für Krankenhäuser beschrieben und Prüfungsansätze aufgezeigt.
Fördervereine können in rechtlich selbstständiger oder rechtlich unselbstständiger Form gegründet werden. Rechtlich selbstständige Fördervereine sind im Vereinsregister eingetragen und werden auf der Grundlage einer Satzung tätig. Es gibt darüber hinaus auch rechtlich unselbstständige Fördervereine, die im Außenverhältnis als eigenständige Organisationseinheit im eigenen Namen auftreten, jedoch im Innenverhältnis in größere Vereinsstrukturen beziehungsweise Dachorganisationen eingebunden sind. Im Krankenhausbereich kommen rechtlich unselbstständige Vereine im Allgemeinen nicht vor.
Die Förderung kann durch materielle oder immaterielle Zuwendungen erfolgen. Die materiellen Zuwendungen werden häufig für die Finanzierung von Ausstattungen, Personal und diversen Leistungen (Weiterbildungen, Veranstaltungen, Patientenbetreuungen und andere) verwendet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 83 bis 89) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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