Risiken durch Fördervereine
Unterstützung von Krankenhäusern durch Fördervereine - Risiken und Prüfungsansätze
Wenn der Zuwendungsgeber zugleich als Anbieter von Leistungen auftritt und der Zuwendungsempfänger an Beschaffungsentscheidungen beteiligt ist, ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen strafloser Drittmitteleinwerbung und strafbarer Vorteilsannahme
DIIR-Arbeitskreis "Interne Revision im Krankenhaus"
Die Anlässe von Fördervereinsgründungen im Krankenhausumfeld sind vielfältig. Zentrale Ziele sind im Allgemeinen die Verbesserung der Patientenversorgung, die Förderung der Forschung und die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Diese Ziele können durch die Bereitstellung von materiellen und immateriellen Zuwendungen erreicht werden. Personen, wie zum Beispiel ehemalige Patienten und Prominente sowie Unternehmen können durch Spenden die Arbeit eines Fördervereins unterstützen und damit zur Erreichung der Ziele beitragen. Somit können Unterstützungen durch Fördervereine eine Ergänzung zur regulären Krankenhausfinanzierung darstellen.
In diesem Artikel werden die häufigsten Risiken aus Fördervereinen für Krankenhäuser beschrieben und Prüfungsansätze aufgezeigt.
Fördervereine können in rechtlich selbstständiger oder rechtlich unselbstständiger Form gegründet werden. Rechtlich selbstständige Fördervereine sind im Vereinsregister eingetragen und werden auf der Grundlage einer Satzung tätig. Es gibt darüber hinaus auch rechtlich unselbstständige Fördervereine, die im Außenverhältnis als eigenständige Organisationseinheit im eigenen Namen auftreten, jedoch im Innenverhältnis in größere Vereinsstrukturen beziehungsweise Dachorganisationen eingebunden sind. Im Krankenhausbereich kommen rechtlich unselbstständige Vereine im Allgemeinen nicht vor.
Die Förderung kann durch materielle oder immaterielle Zuwendungen erfolgen. Die materiellen Zuwendungen werden häufig für die Finanzierung von Ausstattungen, Personal und diversen Leistungen (Weiterbildungen, Veranstaltungen, Patientenbetreuungen und andere) verwendet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 83 bis 89) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.