Best Practices für Maßnahmenvereinbarung


Follow-Up: Worauf es bei der Maßnahmenvereinbarung ankommt
Die Wirksamkeit der Revision durch adressatengerecht vereinbarte Maßnahmen erhöhen




Anja Pixa

Täglich treffen wir als Prüfende in unseren Prüfungen Feststellungen und formulieren dazu Maßnahmen. Idealerweise sind unsere Feststellungen und Maßnahmen einvernehmlich vereinbart und abgestimmt. Eingeholt von der Wirklichkeit treffen wir auf langwierige Diskussionen mit dem Fachbereich, mühevoll errungene Kompromisse und nicht erledigte Maßnahmen in unserem Follow-up.

Mit einer Feststellung wird im Optimalfall durch die erfolgreich umgesetzte Maßnahme ein Mehrwert für die Organisation geschaffen, weil die Ursache beseitigt wurde. Um als Revision wirksam zu sein, ist es also umso wichtiger, dass die Maßnahmen auch abgearbeitet werden, sonst tritt dieser Mehrwert nicht ein. Doch die Maßnahmenvereinbarung ist kein hoffnungsloses Unterfangen. Schauen wir gemeinsam durch die Brille der Geprüften.

Rund um das Follow-up gibt es eine Vielzahl von Erfahrungen: Das fängt bei der Formulierung der Feststellung und der Ursachensuche an, geht bei der einvernehmlichen Vereinbarung von treffenden Maßnahmen weiter und zieht sich durch bis zur Nachverfolgung der Maßnahmen. Oft klagen wir darüber, dass Feststellungen nicht erledigt werden oder im Nachhinein Missverständnisse über Inhalt, Frist und insbesondere Maßnahmen bestehen. Die Suche nach Gründen gestaltet sich schwierig. Ernüchtert stellt man fest: "Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet." Oder man muss konstatieren: "Die verstehen uns einfach nicht." Wenn man sich jedoch vor Augen führt, dass jeder Mensch bevorzugte Denkmuster hat, kann man diese Muster bewusst ansprechen und Missverständnissen frühestmöglich begegnen und wirksam gegenlenken.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 77 bis 81) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

  • DORA-Basispapier

    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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