Schwerpunktthemen der 6. MaRisk-Novelle


Die 6. Novelle der MaRisk: Überblick und Auswirkungen auf die Interne Revision
Die 6. Novelle der MaRisk konkretisiert u. a. die Anforderungen an die Auslagerungen von Tätigkeiten der Internen Revision



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller

Mit Veröffentlichung der 6. MaRisk-Novelle hat die BaFin eine für Interne Revisoren in Banken besonders wichtige Regelung erneut angepasst. Die Schwerpunkte lagen dabei auf notleidenden und Problemkrediten, Forbearance, Bewertungsprozessen sowie Auslagerungen. Auch ergaben sich Änderungen bezüglich wesentlicher Risikoarten wie Liquiditätsrisiken. Konkretisiert wurden zudem die Anforderungen an die Auslagerung von Tätigkeiten der Internen Revision.

Bereits für das Jahr 2020 angekündigt wurde am 16. August 2021 mit dem Rundschreiben 10/2021 BA die 6. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Die novellierten MaRisk setzen zentrale Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um, insbesondere bezüglich des Umgangs mit notleidenden und gestundeten Risikopositionen, Auslagerungsvereinbarungen und Sicherheitsrisiken im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Konkretisiert wurde der Begriff der bedeutenden Institute. Es handelt sich dabei um solche Institute, die gemäß Art. 6 der SSM-Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 1024/2013] als bedeutend eingestuft sind.

Parallel zu den MaRisk wurden auch die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) überarbeitet und zeitgleich veröffentlicht. Zentrale Anpassungen erfolgten in den Gebieten operative Informationssicherheit, IT-Notfallmanagement sowie Kundenbeziehungen mit Zahlungsdienstnutzerinnen und -nutzern.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 60 bis 63) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

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    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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