Damit Kontrolle nicht zum Selbstzweck wird


Über die transparente Anwendung von Prüfungsgrundsätzen und Prüfungsmaßstäben bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der öffentlichen Finanzkontrolle
Erarbeitung von prüfungsmethodischen Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsprüfungen der öffentlichen Finanzkontrolle



Stefanie Schlögl

Das Erkenntnisinteresse des vorliegenden Artikels liegt darin herauszuarbeiten, wie die Anwendung von Prüfungsgrundsätzen und Prüfungsmaßstäben bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der öffentlichen Finanzkontrolle idealtypisch aussehen sollte. Dabei werden im Wesentlichen zwei Fragen beantwortet: (1) Welche internationalen Standards gibt es zur Anwendung von Prüfungsgrundsätzen und Prüfungsmaßstäben bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der öffentlichen Finanzkontrolle im Hinblick auf die Erfüllung von Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzkontrolle? (2) Welche Good-Practice-Beispiele gibt es im Hinblick auf die Erfüllung von Transparenz und Rechenschaftspflicht hinsichtlich des Einsatzes von Prüfungsgrundsätzen und Prüfungsmaßstäben in nationalen und internationalen Einrichtungen der öffentlichen Finanzkontrolle?

Während für Rechnungsprüfungen und für Recht- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen der öffentlichen Finanzkontrolle standardisierte und klar abgegrenzte Prüfungsgrundsätze und Prüfungsmaßstäbe zur Anwendung kommen, ist dies für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht der Fall. Dadurch ergeben sich gerade für diese Prüfungsart hohe Anforderungen an die Transparenz der angewendeten Prüfungsmethodik, um die Erfüllung der Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzkontrolle sicherzustellen. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen handelt es sich üblicherweise um komplexe, nicht standardisierte Prüfungsvorhaben, bei denen die Entwicklung von allgemein anwendbaren und auch nachvollziehbaren Prüfungsmethoden eine besondere Herausforderung darstellt.

Der Artikel soll dieses Spannungsfeld anhand von relevanten internationalen Standards, bestehenden gesetzlichen Grundlagen, der einschlägigen Literatur und Good-Practice-Beispielen herausarbeiten und ein praxisorientiertes Modell für die transparente Anwendung von Prüfungsgrundsätzen und Prüfungsmaßstäben bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der öffentlichen Finanzkontrolle entwickeln.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2021, Seite 85 bis 92) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


Zeitschrift Interne Revision - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis

Hier geht's zur Kurzbeschreibung der Zeitschrift

Hier geht's zum Probe-Abo
Hier geht's zum Normal-Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [21 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Probe-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [46 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Probe-Abo) [41 KB]


Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

  • DORA-Basispapier

    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen