Nachhaltigkeit im neuen DCGK 2022


Sustainable-Corporate-Governance-Regulierungen: Auswirkungen auf die Interne Revision
Trotz künftiger Ausweispflicht des Nachaltigkeitsberichts im Lagebericht wird die Chance einer Bündelung sämtlicher ESG-Informationen für Unternehmen des öffentlichen Interesses vertan



Patrick Velte

Die nachhaltige Unternehmensführung (Sustainable Corporate Governance) wird in jüngerer Zeit durch weitreichende Reformen aus nationaler und europäischer Sicht vorangetrieben. Neben einer neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie zu nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence – CSDD) veröffentlicht, die als künftiges Pendant zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fungiert.

Überdies sieht die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine Integration von Nachhaltigkeit in die interne Corporate Governance (Vorstand und Aufsichtsrat) bei börsennotierten Aktiengesellschaften vor. Dieser Beitrag stellt die zentralen Reforminitiativen zur Sustainable Corporate Governance und die Auswirkungen auf das Besetzungs- und Tätigkeitsprofil der Internen Revision vor.

Spätestens seit dem Ende der Finanzkrise 2008/2009 verfolgt die EU-Kommission eine Nachhaltigkeitsstrategie, die sich auch in konkreten Corporate Governance-Regulierungen niedergeschlagen hat. Aus internationaler Perspektive konkurrieren dabei zwei verschiedene Nachhaltigkeitskonzepte miteinander. Erstens bezieht sich das sogenannte Triple-Bottom-Line-Konzept auf die gleichrangige Berücksichtigung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen in der Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility – CSR).


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2022, Seite 292 bis 299) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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  • Bürokratieabbau und Digitalisierung

    In Zeiten stetiger technologischer Innovation stehen Unternehmen vor der Herausforderung, bürokratische Hürden zu überwinden, um die Vorteile der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Die zentrale Frage lautet, ob Unternehmen durch Digitalisierung effizient ihre Bürokratie abbauen können, oder ob eine Reduzierung der Bürokratie Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung ist. Wie kann die Interne Revision als strategischer Partner zur Erreichung dieses Ziels beitragen? Entdecken Sie die Möglichkeiten, wie Unternehmen eine Balance zwischen IT-Compliance und Effizienz finden können, um ihre digitale Transformation voranzutreiben.

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    Wissen Sie, dass jedes Wort wirkt? Der Schlüssel zu einer gelingenden Kommunikation - auch und gerade in der Internen Revision - ist der bewusste Umgang mit der Sprache. Präsenz, Klarheit und Wertschätzung sind hierbei essenzielle Größen.

  • Analyse der GIAS-Umsetzung

    In einer immer komplexeren und stärker regulierten Geschäftswelt ist die Interne Revision ein entscheidender Baustein für robustes Risikomanagement und effektive Kontrollprozesse. Die Global Internal Audit Standards (GIAS) bieten dabei einen klaren Rahmen, um diese Anforderungen weltweit einheitlich und auf höchstem Niveau zu erfüllen.

  • Interne Kontrollstrukturen & Umgang mit Risiken

    Interne Kontrollsysteme und die Rolle der Internen Revision in öffentlichen Institutionen werden in den letzten Jahren intensiv diskutiert. In öffentlichen Institutionen haben sich interne Kontroll- und Risikomanagementstrukturen in der Vergangenheit langsamer entwickelt als in privatwirtschaftlichen Institutionen. Als ursächlich dafür wird das häufig fehlende Insolvenzrisiko öffentlicher Institutionen angesehen.

  • LkSG: Durchführung von Risikoanalysen

    Dieser zweite Teil des Leitfadens zur Prüfung der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt sich mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems, den Risikoanalysen, dem Beschwerdeverfahren, den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der Dokumentation und der Berichtspflicht. Die Veröffentlichung des ersten Teils erfolgte in der vorherigen Ausgabe 5/2024 der ZIR.

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