Die Implementierungsleitlinien - Teil 4


Die neuen Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex der Internen Revision
Die Interne Revision muss definitiv ein Trusted Advisor der Geschäftsführung und des Überwachungsorgans sein



Von Oliver Dieterle

Die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) sind das konzeptionelle Rahmenwerk des Institute of Internal Auditors (IIA). Die Einhaltung ihrer verbindlichen Elemente (Grundprinzipien, Ethikkodex, Standards und Definition der Internen Revision) ist für die berufliche Praxis der Internen Revision unverzichtbar. Die Standards und der Ethikkodex sind Anforderungen an die Berufsausübung der Internen Revision und zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Das IIA hat am 22. Februar 2019 vier Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex veröffentlicht. Wenngleich die Implementierungsleitlinien nicht zum verbindlichen Teil des IPPF gehören, so sind sie dennoch ein wichtiges Hilfsmittel, da sie den verbindlich zu beachtenden Ethikkodex auslegen und erläutern. Im Folgenden werden die Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex der Internen Revision zusammenfassend dargestellt. Die Implementierungsleitlinien zu den Attributstandards wurden in früheren Teilen der Veröffentlichung behandelt. In künftigen Teilen werden in gleicher Weise die Hinweise zu den Ausführungsstandards erläutert.

"Zweck dieses Ethikkodex ist die Förderung einer von ethischen Grundsätzen geprägten Kultur im Berufsstand der Internen Revision." So startet die Einleitung zum Ethikkodex. Zusammen mit den Standards definiert der Ethikkodex die Anforderungen, die im Rahmen der externen Beurteilung gemäß Standard 1312 betrachtet werden. Ein Ethikkodex soll dazu beitragen, dass das Vertrauen in die "objektive Prüfung des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Unternehmensführung und -überwachung begründet werden kann." Da Revisionsberichte ein Vertrauensgut sind, kann man den dort kommunizierten Inhalten nur Glauben schenken, wenn man der dahinter stehenden Organisation vertraut. So gesehen, muss die Interne Revision definitiv ein Trusted Advisor der Geschäftsführung und des Überwachungsorgans sein.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2019, Seite 104 bis 109) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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