Entscheidungsorientiertes Risikomanagement


Prüfung des Risikomanagements und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2
Anforderungen der §§ 91 und 93 AktG an das Risikomanagement im Fokus



Von Prof. Dr. Werner Gleißner, Ralf Kimpel

Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des KonTraG (1998) deutlich verändert. Diesen Veränderungen wird der Ende 2018 veröffentlichte neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 gerecht. Neue Anforderungen an das Risikomanagement (zum Beispiel infolge § 93 AktG mit seinen Implikationen für entscheidungsvorbereitende Risikoanalyse) werden ebenso betrachtet wie ältere aus § 91 AktG. So wird die gesetzliche Kernanforderung aus § 91 AktG – frühe Erkennung möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen – zum Prüfungsschwerpunkt (zum Beispiel die Risikoaggregationsmodelle, die nötig sind, um bestandsgefährdende Entwicklungen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken zu erkennen). Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 unterscheidet erstmals die Prüfung von (1) Organisation und Prozessen und (2) betriebswirtschaftlichen Methoden (zum Beispiel zur Risikoquantifizierung und Risikoaggregation).

Das Risikomanagement, speziell das Risikofrüherkennungssystem, ist ein besonders wesentlicher Prüfungsgegenstand für die Interne Revision und Thema des neuen DIIR Revisionsstandards Nr. 2. Bei einer nicht sicher vorhersehbaren Zukunft mit einer Vielzahl von Chancen und Gefahren (Risiken) sind die Fähigkeiten eines Unternehmens im Umgang mit Risiken, speziell bei der Vorbereitung wesentlicher unternehmerischer Entscheidungen, von hoher Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Als Mindestanforderung fordert zudem der Gesetzgeber mit § 91 (2) AktG, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen früh erkannt werden müssen. Die Interne Revision muss daher insbesondere untersuchen, ob solche bestandsgefährdenden Entwicklungen, die sich im Allgemeinen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken ergeben, tatsächlich erkannt werden können. Auf diese Frage sollte die Prüfaktivität
einen klaren Fokus legen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2019, Seite 148 bis 159) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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