Entscheidungsorientiertes Risikomanagement
Prüfung des Risikomanagements und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2
Anforderungen der §§ 91 und 93 AktG an das Risikomanagement im Fokus
Von Prof. Dr. Werner Gleißner, Ralf Kimpel
Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des KonTraG (1998) deutlich verändert. Diesen Veränderungen wird der Ende 2018 veröffentlichte neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 gerecht. Neue Anforderungen an das Risikomanagement (zum Beispiel infolge § 93 AktG mit seinen Implikationen für entscheidungsvorbereitende Risikoanalyse) werden ebenso betrachtet wie ältere aus § 91 AktG. So wird die gesetzliche Kernanforderung aus § 91 AktG – frühe Erkennung möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen – zum Prüfungsschwerpunkt (zum Beispiel die Risikoaggregationsmodelle, die nötig sind, um bestandsgefährdende Entwicklungen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken zu erkennen). Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 unterscheidet erstmals die Prüfung von (1) Organisation und Prozessen und (2) betriebswirtschaftlichen Methoden (zum Beispiel zur Risikoquantifizierung und Risikoaggregation).
Das Risikomanagement, speziell das Risikofrüherkennungssystem, ist ein besonders wesentlicher Prüfungsgegenstand für die Interne Revision und Thema des neuen DIIR Revisionsstandards Nr. 2. Bei einer nicht sicher vorhersehbaren Zukunft mit einer Vielzahl von Chancen und Gefahren (Risiken) sind die Fähigkeiten eines Unternehmens im Umgang mit Risiken, speziell bei der Vorbereitung wesentlicher unternehmerischer Entscheidungen, von hoher Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Als Mindestanforderung fordert zudem der Gesetzgeber mit § 91 (2) AktG, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen früh erkannt werden müssen. Die Interne Revision muss daher insbesondere untersuchen, ob solche bestandsgefährdenden Entwicklungen, die sich im Allgemeinen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken ergeben, tatsächlich erkannt werden können. Auf diese Frage sollte die Prüfaktivität
einen klaren Fokus legen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2019, Seite 148 bis 159) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.