Entscheidungsorientiertes Risikomanagement


Prüfung des Risikomanagements und der neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2
Anforderungen der §§ 91 und 93 AktG an das Risikomanagement im Fokus



Von Prof. Dr. Werner Gleißner, Ralf Kimpel

Die Anforderungen an das Risikomanagement haben sich seit Inkrafttreten des KonTraG (1998) deutlich verändert. Diesen Veränderungen wird der Ende 2018 veröffentlichte neue DIIR Revisionsstandard Nr. 2 gerecht. Neue Anforderungen an das Risikomanagement (zum Beispiel infolge § 93 AktG mit seinen Implikationen für entscheidungsvorbereitende Risikoanalyse) werden ebenso betrachtet wie ältere aus § 91 AktG. So wird die gesetzliche Kernanforderung aus § 91 AktG – frühe Erkennung möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen – zum Prüfungsschwerpunkt (zum Beispiel die Risikoaggregationsmodelle, die nötig sind, um bestandsgefährdende Entwicklungen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken zu erkennen). Der DIIR Revisionsstandard Nr. 2 unterscheidet erstmals die Prüfung von (1) Organisation und Prozessen und (2) betriebswirtschaftlichen Methoden (zum Beispiel zur Risikoquantifizierung und Risikoaggregation).

Das Risikomanagement, speziell das Risikofrüherkennungssystem, ist ein besonders wesentlicher Prüfungsgegenstand für die Interne Revision und Thema des neuen DIIR Revisionsstandards Nr. 2. Bei einer nicht sicher vorhersehbaren Zukunft mit einer Vielzahl von Chancen und Gefahren (Risiken) sind die Fähigkeiten eines Unternehmens im Umgang mit Risiken, speziell bei der Vorbereitung wesentlicher unternehmerischer Entscheidungen, von hoher Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Als Mindestanforderung fordert zudem der Gesetzgeber mit § 91 (2) AktG, dass mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen früh erkannt werden müssen. Die Interne Revision muss daher insbesondere untersuchen, ob solche bestandsgefährdenden Entwicklungen, die sich im Allgemeinen aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken ergeben, tatsächlich erkannt werden können. Auf diese Frage sollte die Prüfaktivität
einen klaren Fokus legen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2019, Seite 148 bis 159) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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