Signifikante Aktivität im Energiemarkt


Direktvermarktung erneuerbarer Energie im Marktprämienmodell bei Energieversorgungsunternehmen
Eine Handreichung zur Prüfung des Themengebietes



Von Peter Stuhlweißenburg, Stephan Wilbert, Dr. Andrea Wölfel

Die Einspeisung fluktuierender erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren stark zugenommen und erreichte im ersten Halbjahr 2018 36,3 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland. Für Erzeugungsanlagen, welche eine Bagatellgrenze überschreiten, ist die Direktvermarktung seit dem EEG-2014 verpflichtend. Im ersten Quartal 2018 wurden erneuerbare Energieanlagen mit circa 70.000 Megawatt Leistung direkt an der Strombörse EPEX-Spot vermarktet. Da viele Versorgungsunternehmen Windenergie-, Solarenergie- und Biomasseanlagen betreiben und auch die Marktrolle des Direktvermarkters mit sehr geringen Margen einnehmen, entschlossen sich die Autoren, die folgende Handreichung für Revisoren zu erarbeiten, die auf einem Leitfaden der Fachgruppe Energie- und Finanzhandel des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision Energie und Verkehr" basiert.

Der Gesetzgeber hat das Marktprämienmodell als zentrales Instrument der Direktvermarktung für erneuerbare Energien eingeführt, um eine verbesserte Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien zu erreichen. Im Rahmen der Direktvermarktung veräußert der Betreiber einer EEG-Anlage als Erzeuger (Lieferant) den produzierten Strom direkt an Dritte (Abnehmer), wie zum Beispiel Stromhändler, Energieversorgungsunternehmen, große Endverbraucher etc).

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2019, Seite 124 bis 129) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

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    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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