Signifikante Aktivität im Energiemarkt
Direktvermarktung erneuerbarer Energie im Marktprämienmodell bei Energieversorgungsunternehmen
Eine Handreichung zur Prüfung des Themengebietes
19. Juni 2025
Von Peter Stuhlweißenburg, Stephan Wilbert, Dr. Andrea Wölfel
Die Einspeisung fluktuierender erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren stark zugenommen und erreichte im ersten Halbjahr 2018 36,3 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland. Für Erzeugungsanlagen, welche eine Bagatellgrenze überschreiten, ist die Direktvermarktung seit dem EEG-2014 verpflichtend. Im ersten Quartal 2018 wurden erneuerbare Energieanlagen mit circa 70.000 Megawatt Leistung direkt an der Strombörse EPEX-Spot vermarktet. Da viele Versorgungsunternehmen Windenergie-, Solarenergie- und Biomasseanlagen betreiben und auch die Marktrolle des Direktvermarkters mit sehr geringen Margen einnehmen, entschlossen sich die Autoren, die folgende Handreichung für Revisoren zu erarbeiten, die auf einem Leitfaden der Fachgruppe Energie- und Finanzhandel des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision Energie und Verkehr" basiert.
Der Gesetzgeber hat das Marktprämienmodell als zentrales Instrument der Direktvermarktung für erneuerbare Energien eingeführt, um eine verbesserte Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien zu erreichen. Im Rahmen der Direktvermarktung veräußert der Betreiber einer EEG-Anlage als Erzeuger (Lieferant) den produzierten Strom direkt an Dritte (Abnehmer), wie zum Beispiel Stromhändler, Energieversorgungsunternehmen, große Endverbraucher etc).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2019, Seite 124 bis 129) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.