MaRisk: Angemessene Risikokultur gefordert


Fünfte Novelle der MaRisk und BAIT: Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf die Interne Revision
Als Indikatoren für die erforderliche Risikokultur gelten unter anderem eine ausgeprägte Leitungskultur (Tone from the Top), die Ausrichtung des Handelns an einem Wertesystem, eine offene und konstruktiv-kritische Risikokommunikation sowie angemessene finanzielle und nicht-finanzielle Anreizstrukturen



Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Thomas Ramke

Am 27. Oktober 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach unerwartet langer Konsultation die 5. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Am 06. November 2017 veröffentlichte die BaFin darüber hinaus Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT). Die BAIT stellen eine Konkretisierung der MaRisk mit Blick auf den Bereich der IT dar. Mit ihnen reagierte die BaFin auf die erheblich gestiegenen Risiken des IT-Bereichs, beispielsweise in Form sogenannter Cyber-Attacken. Diese Anforderungen führen zu erheblichen Herausforderungen für Kreditinstitute und auch für deren Interne Revisionen.

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen der 5. MaRisk-Novelle sowie über die BAIT. Insbesondere werden die Bereiche Risikodatenaggregation und -berichterstattung, Risikokultur, Auslagerungen, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und IT-Risiken behandelt. In diesem Rahmen werden auch die jeweiligen Herausforderungen für die Interne Revision diskutiert. Es folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit Blick auf die Arbeit der Internen Revision.

Die letzte Fassung der MaRisk wurde im Jahr 2012 veröffentlicht und stellte den Kapitalplanungsprozess, die Risikocontrolling- und Compliance-Funktion sowie das Verrechnungssystem für Liquiditätskosten in den Vordergrund. Das Risikomanagement hat sich allerdings seitdem in wichtigen Bereichen weiterentwickelt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat mit dem Papier zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239) einen wichtigen neuen Standard gesetzt, der nun eine Ergänzung der MaRisk erforderlich machte. Einen ähnlichen Hintergrund hat das zweite, wichtige Thema der 5. MaRisk-Novelle: das Erfordernis einer angemessenen Risikokultur.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2018, Seite 121 bis 126) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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