Die Ziele des IS-Managements sind immer gleich
Informationssicherheit in mittelständischen Unternehmen: Mindestanforderungen und praktische Ausgestaltung
In mittelständischen Unternehmen, die ein IS-Managementsystem pflegen, gehört ein Risikomanagement zur unverzichtbaren Grundausstattung
Fachgruppe "IT-Revision" des DIIR-Arbeitskreises "Interne Revision im Mittelstand"
Informationssicherheit (IS) und IT-Sicherheit sind seit mehreren Jahren zwei der Topthemen im Mittelstand. Auch die Mitglieder der Geschäftsleitung mittelständischer Unternehmen fühlen sich mittlerweile zu einer klaren Positionierung in Bezug auf diese Punkte verpflichtet. Häufig findet aber die Unternehmensgröße in den Ausführungen über IS und den wesentlichen, damit verbundenen Risiken keine Berücksichtigung. Dieser Aspekt spielt jedoch aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen (unter anderem gesetzliche und weitere regulatorische Vorgaben) für die Ausgestaltung in einem Unternehmen eine große Rolle.
Die zunehmende Digitalisierung wirkt sich immer stärker auch auf mittelständische Unternehmen aus. Neben neuen Chancen werden erhöhte beziehungsweise neue Anforderungen in den Bereichen Datenschutz und IS unabhängig von der Unternehmensgröße an die Unternehmen gestellt. Sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch aufsichtsrechtliche Bedingungen, die Anforderungen der Stakeholder und die steigende Anzahl der Bedrohungen fordern heute eine intensive Befassung mit IS-Risiken. Je länger ein Unternehmen zögert, sich dieser Situation aktiv zu stellen und Maßnahmen einzuleiten, desto höher werden die organisatorischen und finanziellen Belastungen für das Unternehmen werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2018, Seite 137 bis 139) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.