Bedeutung von Systemprüfungen


Die Grundzüge von Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) 1083/2006 - Ein thematischer Einstieg
Systemprüfungen können auch Ausgangspunkt finanzieller Sanktionen sein - Den EU-Systemprüfungen kommt im Kontrollsystem der europäischen Kohäsionspolitik eine grundlegende Bedeutung zu


Von Marcel Bode

(03.09.12) - Mit der Durchführung von Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. lit. a VO (EG) 1083/2006 sind neben den Arbeitseinheiten auf Ministeriumsebene häufig auch spezialisierte Teams innerhalb Interner Revisionen von landeseigenen juristischen Personen oder auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften betraut. Die Grundzüge und Prüfmethodik bei der Durchführung von EU-Systemprüfungen ist ein bisher in der literarischen Fachwelt weitestgehend unbeschriebenes Blatt. Dabei bergen diese Prüfungen – resp. deren Ergebnisse – ein erhebliches förderpolitisches Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Bereitstellung von Strukturfondsmitteln für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Daher ist es für die verschiedenen, in den Verwaltungs- und Kontrollprozess eingebundenen Instanzen wichtig, zum einen die Brisanz von Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) 1083/2006 zu erkennen und zum anderen auch ein Grundverständnis der Anforderungen an eine effektive Management- und Kontrollumgebung zu erlangen. Intention des vorliegenden Beitrags ist diesbezüglich, die Grundzüge der EU-Systemprüfungen darzustellen und so einen thematischen Einstieg in diese Fachmaterie zu erreichen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2012, Seite 174 bis 183) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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