Bedeutung von Systemprüfungen


Die Grundzüge von Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) 1083/2006 - Ein thematischer Einstieg
Systemprüfungen können auch Ausgangspunkt finanzieller Sanktionen sein - Den EU-Systemprüfungen kommt im Kontrollsystem der europäischen Kohäsionspolitik eine grundlegende Bedeutung zu


Von Marcel Bode

(03.09.12) - Mit der Durchführung von Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. lit. a VO (EG) 1083/2006 sind neben den Arbeitseinheiten auf Ministeriumsebene häufig auch spezialisierte Teams innerhalb Interner Revisionen von landeseigenen juristischen Personen oder auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften betraut. Die Grundzüge und Prüfmethodik bei der Durchführung von EU-Systemprüfungen ist ein bisher in der literarischen Fachwelt weitestgehend unbeschriebenes Blatt. Dabei bergen diese Prüfungen – resp. deren Ergebnisse – ein erhebliches förderpolitisches Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Bereitstellung von Strukturfondsmitteln für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Daher ist es für die verschiedenen, in den Verwaltungs- und Kontrollprozess eingebundenen Instanzen wichtig, zum einen die Brisanz von Systemprüfungen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a VO (EG) 1083/2006 zu erkennen und zum anderen auch ein Grundverständnis der Anforderungen an eine effektive Management- und Kontrollumgebung zu erlangen. Intention des vorliegenden Beitrags ist diesbezüglich, die Grundzüge der EU-Systemprüfungen darzustellen und so einen thematischen Einstieg in diese Fachmaterie zu erreichen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2012, Seite 174 bis 183) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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