Entwicklung einer angemessenen Risikokultur


Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) - Auswirkungen auf die Interne Revision
Die MaGo schaffen für die Versicherungsunternehmen Verbindlichkeit hinsichtlich der Erwartungshaltung der BaFin und bilden eine Grundlage für deren Prüfungshandlungen



Prof. Dr. Niels O. Angermüller, Sven Wolff

Am 25. Januar 2017 veröffentlichte die BaFin die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) in der Form eines Rundschreibens (Rundschreiben 2/2017). Es ersetzt verschiedene Mindestanforderungen und konkretisiert das im Jahr 2016 reformierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Delegierte Verordnung 2015/35 (DVO) zur Solvency-II-Richtlinie. Für Interne Revisionen in Versicherungsunternehmen ergibt sich mit den MaGo eine neue, zentrale Grundlage ihrer Tätigkeiten. In den MaGo ist dabei zum einen die Rolle der Internen Revision als eine von vier Schlüsselfunktionen geregelt. Zum anderen sind die MaGo die neue Grundlage für Prüfungshandlungen im Kontext der Geschäftsorganisation und des Risikomanagementsystems.

Das MaGo-Rundschreiben gilt seit 01. Februar 2017 und ersetzt nach über einem Jahr die zum 31. Dezember 2015 aufgehobenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (MaRisk VA). Inhaltlich legen die Vorgaben für die BaFin die oben genannten Regelungen verbindlich aus, sodass die darin enthaltenen Auslegungen für die Versicherungsunternehmen zu beachten sein werden. Im Rahmen der Übergangsphase zu Solvency II in 2014/2015 veröffentlichte die BaFin diverse Auslegungshinweise unter anderem auch zu Governance-Themen, die mit Inkrafttreten des VAG 2016 zu sogenannten Auslegungsentscheidungen wurden. Mit der finalen Veröffentlichung der MaGo werden diese Governance-bezogenen Auslegungsentscheidungen nun aufgehoben, sodass an deren Stelle die MaGo treten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2017, Seite 176 bis 187) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

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    Die Prüfung der Risikoanalysen von Rechenzentren sollte die Anforderungen, denen sich ein Rechenzentrum stellt, als Kontext berück sichtigen. Die Eignung der Risikoanalyse kann die Interne Revision an der Vorgehensweise, aber auch an der Wertung der Risikofaktoren im Sinne der Vollständigkeit messen. Abschließend stellt sich für den Prüfer die Frage, ob die Risikoanalyse die Voraussetzung zur Steuerung der risikominimierenden Ressourcen schafft.

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    Prüferische Datenanalysen haben sich mit Blick auf die verwendeten Werkzeuge, die dort enthaltenen Funktionen und die inhaltlichen Fragestellungen in den letzten Jahrzehnten lediglich marginal gewandelt. Die Resultate der hierzu eingesetzten Techniken sind überschaubar. Während zahlreiche prüfende Institutionen noch erste Stufen auf dem Weg zur digitalen Urteilsbildung erklimmen, präsentieren sich am Horizont bereits neue Programme, welche prüferische Beurteilungen ohne humane Begleitung vornehmen.

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