Stresstesting – Prüfungsansätze
Zur Durchführung der Stresstests sind definierte Prozesse mit Regularien und Risikomodellen erforderlich
Stresstests beziehen sich sowohl auf einzelne Risiken wie auch auf das gesamte Risikopotential eines Instituts
Mitglieder des DIIR-Arbeitskreises "Risiko- und Kapitalmanagement in Kreditinstituten"
(08.11.11) - Die Krisen der vergangenen Jahre führten deutlich vor Augen, wie schnell und unerwartet Verwerfungen an den kredit- und Kapitalmärkten entstehen und wie extrem solche Entwicklungen ausfallen können. In solchen Situationen stößt die Prognosekraft vergangener Entwicklungen und damit die fundamentale Annahme aller gängigen statistischen Risikomodelle an ihre Grenzen. Risikofaktoren, die als marginal eingeschätzt und nicht oder nur rudimentär betrachtet wurden, treten unvermittelt in den Fokus.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtige Themenbereiche im Zusammenhang mit dem Prüfungsobjekt "Stresstest". Neben der Darstellung des Vorgehens zu Stresstests werden Motive und Rahmenbedingungen erläutert; für wesentliche Kapitel werden exemplarische Prüfungsfragen entwickelt. Der Artikel fasst die Anforderungen der Aufsichtsbehörden zusammen und unterstreicht die Rolle der Internen Revision auch in ihrer Bedeutung für die Überprüfung der Vorgabeneinhaltung durch die Aufsicht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2011, Seite 252 bis 260) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.