Theoretische Fundierung der Internen Revision


Zur ökonomischen Notwendigkeit einer Internen Revision
Wichtige Erklärungsansätze zur Notwendigkeit der Internen Revision lassen sich aus der Principal-Agent-Theorie herleiten

Von Prof. Dr. Marc Eulerich und PD Dr. Patrick Velte

(13.08.13) - Die zunehmende Diskussion über Positionierung und Ausrichtung der Internen Revision belegt ein gestiegenes Interesse an einer unternehmensweiten Revisionsfunktion. Die Zielsetzung, durch beratende Prüfungen die Unternehmensführung und -überwachung zu verbessern, soll die Qualität der Corporate Governance erhöhen. Doch auch aus wissenschaftlicher Sicht ist die Notwendigkeit einer Internen Revision als Überwachungsinstanz unumstritten. In diesem Kontext stellt sich jedoch die Frage, welche theoretischen Erklärungsansätze sich heranziehen lassen. Dies ist Gegenstand des vorliegenden Beitrags.

Die aktuelle Diskussion zur Positionierung der Internen Revision verdeutlicht, dass die Revisionsfunktion ein zentrales Organ der internen Corporate Governance ist. Auch der Gesetzgeber hatte durch den konkreten Verweis im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) explizit auf die Notwendigkeit einer funktionsfähigen Internen Revision hingewiesen und die Überwachung der Wirksamkeit klarstellend als Aufgabe des Aufsichtsrates bzw. Prüfungsausschusses normiert.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2013, Seite 146 bis 150 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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