Schwachstellen gezielt darstellt


IT-Prüfungshandlungen für "Nicht IT’ler"
Nicht nur der Ort an dem Daten ablegt werden sondern auch die Art und Weise wie Daten gesichert werden sollte Bestandteil einer kritischen Hinterfragung während einer Prüfung sein, besonders wenn auf externe Speichermedien zurückgegriffen wird

Von Dipl. Kfm. (FH) Marc Gittler

(14.09.15) - Gerade in kleineren Revisionseinheiten lassen es Personal- oder Zeitbudgets nicht zu, dass ein Mitarbeiter für reine IT Prüfungen eingestellt werden kann. Doch gerade in der heutigen Zeit, wo die meisten Prozesse nur mit IT-Unterstützung funktionieren, wäre es grob fahrlässig, den IT-Teil einer Prüfung zu vernachlässigen. Der folgende Beitrag soll zeigen, wie einfache Prüfungshandlungen in Prozessprüfungen eingebunden werden können. Dies soll im Folgenden anhand der Bereiche System-Berechtigungen und Individuelle Datenverarbeitung (IDV) verdeutlicht werden. Für beide Bereiche werden nach einer allgemeinen Einführung Prüfungshandlungen für SAP-Systeme und Excel-Dateien dargestellt. Weiterhin werden weitere Prüfungshandlungen aus den Bereichen Datensicherung und Datensicherheit aufgezeigt.

In der heutigen Zeit sind Prozesse, die nicht in irgendeiner Art und Weise von IT Systemen unterstützt werden, kaum vorstellbar. Selbst wenn der Primärprozess nicht IT-unterstützt funktioniert, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sekundärprozesse IT enthalten – und sei es nur eine vom Mitarbeiter selbst erstellte Excel Datei – sehr hoch. Die Notwendigkeit auch IT-Prüfungshandlungen durchzuführen ergibt sich aus einer Vielzahl von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Exemplarisch seinen hier der § 91 Abs. 2 AktG genannt, nach dem der Vorstand geeignete Maßnahmen, insbesondere ein internes Überwachungssystem, einzurichten hat, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2015, Seite 182 bis 186) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

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  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

  • Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI

    In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.

  • ESG-Leitbild der Internen Revision

    Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.

  • Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.

  • DORA-Basispapier

    Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.

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