DIN SPEC 1041: Hilfestellung für den Revisor
Die Sichtweise der Internen Revision auf Outsourcing-Projekte
Die DIN SPEC 1041 liefert Ansatzpunkte für die Prüfung von Outsourcing-Projekten
Von Prof. Dr. Nick Gehrke, Prof. Dr. Markus Nüttgens
(19.08.11) - Der Outsourcing-Transformationsprozess bei technologieorientierten Dienstleistungen wird in der betrieblichen Praxis bisher mangels verbindlicher Richtlinien anhand wenig standardisierter Abläufe durchgeführt. Da Outsourcing im Lichte der Globalisierung jedoch für immer mehr Unternehmen Relevanz besitzt, hat das Deutsche Institut für Normung 2009 die Spezifikation "Outsourcing technologieorientierter wissensintensiver Dienstleistungen (T-KIBS) – DIN SPEC 1041" erarbeitet und veröffentlicht. Diese Spezifikation soll insbesondere mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, Outsourcing-Aktivitäten planvoll durchführen zu können, da Outsourcing-Projekte oftmals einmaligen Charakter haben und insoweit keine umfangreichen Vorerfahrungen bei Outsourcing-Gebern vorliegen.
Lesen Sie zum Thema "Outsourcing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)
Der Beitrag stellt die DIN SPEC 1041 vor und verdeutlicht überblicksartig ein Referenzmodell für den Outsourcing-Transformationsprozess. Dabei wird insbesondere die Nutzbarkeit dieser Spezifikation für die Revision als Überwachungsorgan und Berater herausgestellt. Der Beitrag bietet Checklisten für die Entwicklung eigener Prüfungspläne für Outsourcing-Projekte. Die DIN SPEC 1041 ist frei im Internet zum Download erhältlich (siehe www.dinspec1041.de).
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2011, Seite 192 bis 204) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.