Hohes Konfliktpotential für die Revisionstätigkeit
Serving Two Masters - Die Positionierung der Internen Revision zwischen unterschiedlichen Auftraggebern und Stakeholdern
Die Serving Two Masters-Problematik umschreibt das Spannungsfeld der Revisionstätigkeit in Hinblick auf unterschiedliche Adressaten
Von Prof. Dr. Marc Eulerich
(24.01.13) - Die Interne Revision gilt als zentraler Unterstützer interner und externer Adressaten bei grundlegenden Fragen zum Gebiet des Risikomanagements, der internen Kontrolle und des gesamten Governance-Prozesses. Die Existenz mehrerer potentieller Adressaten birgt dabei jedoch ein hohes Konfliktpotential für die Revisionstätigkeit. Das sogenannte "Serving Two Masters-Problem" umschreibt dieses Spannungsverhältnis zwischen Interner Revision und den verschiedenen Adressaten.
Daher lassen sich neben den Adressaten auch unterschiedliche Einflussebenen, wie z. B. Prozesse, Inhalte, Personen und externe Einflüsse identifizieren, von denen eine Beeinflussung im Sinne der Serving Two Masters-Problematik ausgeht. Auch im deutschen Two-Tier-System hat die Bedeutung der Serving Two Masters-Problematik zugenommen und beschreibt insbesondere die Verbindungen zwischen Interner Revision, Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Audit Committee. Dies hat zur Folge, dass die Interne Revision zwar funktional und disziplinarisch dem Vorstand untersteht, jedoch als Informationsquelle immer mehr in den Fokus des Aufsichtsrates gerät.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2012, Seite 292 bis 298) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.