Compliance-Prophylaxe im Vertrieb
Das im Unternehmen gewünschte Verhalten – bspw. bei Geschenken oder Veranstaltungen – sollte in geeigneten Richtlinien hinterlegt sein
Vielfältige Ansatzpunkte zu unerlaubten Handlungen im Vertriebsbereich können lokalisiert und mit geeigneten Maßnahmen bekämpft werden
Von Joachim Kregel
(27.09.13) - Ein Unternehmen kann auch im Vertrieb einige Vorkehrungen treffen, um sich vor den unerlaubten Handlungen seiner Mitarbeiter und Manager zu schützen. Im Red Flag Dreieck von Gelegenheit, Motiv und Rechtfertigung besitzt der Punkt "Gelegenheit" die größten Handlungsoptionen für ein Unternehmen. Aber auch am Punkt Motiv und Rechtfertigung eines potentiellen Täters lässt sich im Unternehmen arbeiten. Im Vordergrund stehen hier der Vorgesetzte und die Führungskultur im Unternehmen.
Der Autor vertritt die These, dass Fraud-Prophylaxe im Kernprozess Vertrieb des Unternehmens möglich ist, wenn systematisch nach dem System der Red Flags vorgegangen wird und gibt zahlreiche Beispiele, an welchen Stellen ein Interner Revisor oder Compliance-Beauftragter ansetzen kann.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2013, Seite 184 bis 198 wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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