Mehrwert von CA für die Prüfungsdurchführung


Der Mehrwert von Continuous Auditing für die Prüfungsdurchführung, die Berichterstattung und das Follow-up
Einsatz von Continuous Auditing anhand eines Modellunternehmens



Von Carsten Jacka, Klaus Persie

Im Rahmen einer vierteiligen Artikelreihe werden die Mehrwerte von Continuous Auditing in allen Phasen des Audit Lifecycle aus der Anwenderperspektive dargestellt. Nachdem im ersten Artikel eine praxisorientierte Definition von Continuous Auditing vorgestellt wurde, behandelte der zweite Artikel die Phasen Prüfungsplanung und Prüfungsvorbereitung anhand eines Modellunternehmens der Getränkeindustrie. Im dritten Artikel stehen nun die Phasen Prüfungsdurchführung, Prüfungsbericht und Follow-up im Mittelpunkt. Die vorgestellten Beispiele zeigen Anwendungsmöglichkeiten von Continuous Auditing sowohl bei Prüfungen auf Basis des Prüfungsplans als auch bei Ad-hoc-Prüfungen. In einem künftigen, vierten Beitrag werden unter anderem sowohl technische als auch inhaltliche und methodische Herausforderungen für die Schaffung eines Continuous Auditing Frameworks benannt.

Das Eröffnungsgespräch, auch als Kick-off-Meeting bezeichnet, leitet die Prüfungsdurchführungsphase ein. Der in der Prüfungsankündigung erwähnte Untersuchungsumfang wird zwischen der Revision und dem geprüften Bereich besprochen. Danach überprüft die Revision im Rahmen der Prüfungsdurchführung, ob die Annahmen aus der Prüfungsvorbereitung valide sind. Für das Continuous Auditing bezieht sich die Überprüfung der Annahmen insbesondere auf die Key Audit Indicators (KAI), die kontinuierlich auf Validität überprüft werden. Die Revision sammelt Informationen, erstellt Auswertungen und bewertet diese mit dem Ziel, die Geschäftsvorfälle hinter den Indikatoren nachvollziehen zu können.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2018, Seite 237 bis 243) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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