IKS: Ein Mehrwehrwert für Unternehmen?


Mehrwert durch Interne Kontrollsysteme (IKS) - Ergebnisse einer europäischen Studie
Im Rahmen einer europaweiten Studie wird erstmals das Transaktionsgeschäft mit der IKS-Thematik zusammen gebracht

Von Dr. Oliver Bungartz und Gregor Strobl

(28.06.12) - Fehlende Kontrollen, mangelhaftes Risikomanagement, Wirtschaftskriminalität und Korruption werden in der Öffentlichkeit stark diskutiert und scheinen in der Praxis an der Tagesordnung zu sein. Dabei lässt sich die Verpflichtung zur Einrichtung und Dokumentation eines Internen Kontrollsystems (IKS) als Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung schon seit langer Zeit aus der deutschen Gesetzgebung herleiten. Neben der Pflicht zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage nach dem tatsächlichen Mehrwert eines IKS für Unternehmen. Im Rahmen einer europaweiten Studie wird erstmals das Transaktionsgeschäft mit der IKS-Thematik zusammen gebracht, wobei das primäre Ziel in der Beantwortung der Frage nach den konkreten Werttreibern eines IKS und der Quantifizierung des Mehrwerts lag.

Der deutsche Gesetzgeber hat zuletzt mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kapitalmarktorientierte Unternehmen u. a. dazu verpflichtet, im (Konzern-) Lagebericht die wesentlichen Merkmale eines IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft u. a. dazu verpflichtet, die Wirksamkeit des IKS zu beurteilen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2012, Seite 138 bis 144) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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