Anpassung des LkSG-Maßnahmenkatalogs


Neue Herausforderungen im LkSG-Risikomanagement
Auswirkungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive



Sebastian Wurzberger, Timo Oechsler

Nach langem hin und her auf politischer Ebene wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden. Im folgenden Beitrag werden de lege lata notwendige Anpassungen vorgestellt und am Ende ein Ausblick auf aktuelle politische Bestrebungen hinsichtlich der Transformation der CS3D in deutsches Recht aufgezeigt.

Das LkSG-Risikomanagement zeichnet sich dadurch aus, dass in allen relevanten Geschäftsprozessen geeignete Maßnahmen zu verankern sind, um die Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bestimmten Teilen der Lieferketten zu erreichen. Die LkSG-Sorgfaltspflichten definieren dadurch mittelbar den notwendigen Mindestumfang, den das LkSG-Risikomanagement zu adressieren hat. Dieser Ansatz spiegelt sich in der CS3D wider, welche auch die in das Risikomanagementsystem einzubeziehenden Sorgfaltspflichten benennt und damit den Rahmen für CS3D-Compliance festlegt. Trotz des systematisch ähnlichen Ansatzes der Regularien zeichnet sich die CS3D durch eine umfassendere Detaillierung bestimmter Sorgfaltsanforderungen aus und enthält darüber hinaus auch eine Vielzahl von Facetten, die dem LkSG in seiner jetzigen Fassung fremd sind.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2024, Seite 211 bis 220) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt. In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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